Hotellerie

Justiz stärkt Bewertungsportale

Das Gericht unterstützt die Meinungsfreiheit von Urlaubern Foto: Pixelio/GesaD

STUTTGART. Erfolg für Bewertungsportale: Ein Hotelier aus Mecklenburg-Vorpommern unterlag zum zweiten Mal bei dem Versuch, gerichtlich gegen Verfasser von Hotelbewertungen vorzugehen. Das teilt das Hotelbewertungsportal Holidaycheck mit. Die Meinungsfreiheit der beklagten Urlauber werde durch diese Urteile erneut bestätigt und die Bedeutung von Gästemeinungen unterstrichen.

Hintergrund: Dem Besitzer eines Hotels in Bansin, Mecklenburg-Vorpommern, war die öffentlich kund getane Meinung über sein Haus ein Dorn im Auge und zog gleich zweimal gegen seine ehemaligen Gäste vor Gericht. Das Urteil ist klar: Hoteliers dürfen Gäste nicht unter Druck setzen, Bewertungen in einem Reiseportal zurück zu ziehen.

Zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen kam es laut Holidaycheck, da die beiden aus Berlin und Dresden stammenden Gäste zu ihren Bewertungen standen und diese nicht löschen lassen wollten. Streitpunkte waren unter anderen Ausführungen über "eine unzureichende Zimmerreinigung" und "inkompetentes Personal an der Rezeption" sowie Rauchgestank im Zimmer. Auch die Überschriften zu den Bewertungen "Mehr Schein als Sein" und "Maximal 3 Sterne..." wollte der Hotelier nicht akzeptieren.

Das Gericht wies die Klagen zurück mit der Begründung: „Die Äußerungen stellen Werturteile dar, die weit von einer diffamierenden Schmähkritik entfernt und daher von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt sind.“ Zwar sei eine subjektive, negative Bewertung grundsätzlich dazu geeignet, die Buchungsabsicht eines Lesers zu beeindrucken. Jedoch sei Sinn und Zweck für die User eines Meinungsportals „verschiedene subjektive Bewertungen zu lesen und sich daraus einen eigenen, ebenfalls bewertenden Gesamteindruck zu verschaffen“. Dieser Eindruck kann „als Entscheidungsgrundlage für künftige Buchungen dienen“.

Onlineartikel erschienen am 22.05.2009 auf dem Newsportal der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung
Leser-Kommentare zum Artikel (1)
Hoteldirektor, München schreibt am 31.05.2009 um 17:36
Betreff: Hotelbewertungen

Schade, wieder einmal werden unter dem Deckmantel der Meinungsäußerung vermeintiche Rechte von Berufslästerern gestärkt.

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»Erster Warnschuss«

Deutschlands Hoteliers sollten es sich eine Warnung sein lassen. Zwar hat Kanzlerin Merkel ein Machtwort gesprochen, doch zeigt der Vorstoß des FDP-Vize Pinkwart, dass der reduzierte Mehwertsteuersatz für Übernachtungen von kurzer Dauer sein könnte. Pinkwart, unterstützt von NRW-Ministerpräsident Rüttgers (CDU), drohte sogar, die Senkung der Mehrwertsteuer über eine Bundesratsinitiative zu revidieren, nahm das dann jedoch einige Tage später wieder zurück. SPD und Die Grünen fordern jedoch nach wie vor in Anträgen die Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung. Sollte darüber abgestimmt werden, könnte es vielleicht nochmal kritisch werden. In dem ganzen Hin und Her geht es nämlich längst nicht mehr um die Nöte der Hotellerie, die ja durch die Steuererleichterung gelindert werden sollten. Es geht um wahltaktische Manöver, um Imagefragen und um koalitionsinterne Ränkespiele. Doch am schwersten wiegt: Die Hotellerie steht zu ihrem Unglück stellvertretend für Klientelpolitik, für Sonderbehandlung auf Kosten aller.Diesem Eindruck muss sie entgegentreten, sonst ist die Steuererleichterung gefährdet. Umgekehrt muss ihr die Politik aber auch die Sicherheit geben, dass morgen nicht wieder alles passé ist. Dann kann die Hotellerie durch Taten zeigen, dass auch Dritte etwas davon haben. DEHOGA-Präsident Ernst Fischer geht den Weg über den Preis: Er hat die Zimmerpreise um 9 Prozent gesenkt. Doch das Gesetz ist kein „Hotelpreisreduzierungsgesetz“, sondern ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Wer sein Hotel renoviert, tut etwas für die Region: Er verschafft Dritten, nämlich Handwerkern und Zulieferern, Aufträgen und er macht die Region touristisch attraktiver, er bietet Gästen mehr Leistung. Immer mehr Hoteliers tun dies. Weiter so. Damit aus dem Warnschuss kein Abschuss wird.

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