Branche aktuell
„Jugendschutz muss Priorität haben“
BDT-Präsident Franz appelliert an die Branche, die Abgabeverbote von Alkohol genau zu beachten
BERLIN. Nachdem ein 16-Jähriger sich in einer Berliner Bar ins Koma getrunken hat, ist der Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen wieder ins Visier der Politik geraten.
Mit auf der Anklagebank sitzt auch die Gastronomie. Diese fördere das „Komasaufen“ mit so genannten Flat-rate-Partys, bei denen der Gast nach der Begleichung eines Pauschalbetrags so viel trinken kann, wie er will, monieren Kritiker. Ein Verbot solcher Angebote wird derzeit im Berliner Senat geprüft. Nichts von Verboten hält Henning Franz. Der Präsident des Bundesverbandes der Discotheken und Tanzbetriebe (BDT im DEHOGA) appelliert jedoch eindringlich an Discothekenunternehmer und Clubbetreiber, die gesetzlichen Abgabeverbote von Alkohol an Jugendliche einzuhalten und die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu beachten: „Jugendschutz muss für jeden Betreiber einer Discothek oder eines Clubs oberste Priorität haben“, stellt Franz klar. Im Übrigen setzt der Verband auf Prävention und Aufklärung. Gegen Trinkexzesse von Jugendlichen spricht sich auch der Deutsche Brauer-Bund aus. Dort denkt man sogar darüber nach, Gastronomen, die in gesundheitsgefährdender Weise Alkohol verkaufen, nicht mehr zu beliefern.
Ein Alkoholverbot für unter 18-Jährige ist derzeit nicht in Sicht. Gesundheitsminister Seehofer wandte sich gegen eine „Olympiade der Verbote“. hz
