DEHOGA
„Lockerung soll für alle Wirte gelten“
Rauchverbot: Bayerns Verbandschef Gallus will Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen
MÜNCHEN. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) befürchtet, dass die Lockerung des Rauchverbots für Festzelte den Wettbewerb verzerrt. Präsident Siegfried Gallus betonte im Interview mit der AHGZ: „Wenn die Ausnahmen in 2008 nur für Festzelt-Wirte gelten, haben wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.“
Die Bayerische Staatsregierung hat im vergangenen Jahr das strikteste Nichtraucherschutzgesetz ganz Deutschlands verabschiedet. Es trat zum 1. Januar 2008 in Kraft und sah keine Ausnahmen vor. Nach nur zehn Wochen war es für Festzeltwirte gelockert worden (AHGZ vom 15. März 2008). Der Grund: Es gibt noch keine praktikable Lösung, das Rauchverbot in Festzelten umzusetzen.
In Bayern werden pro Jahr 65.000 Feste in Zelten gefeiert. Dort dürfen die Gäste wieder rauchen, in Kneipen und Lokalen jedoch nicht. Präsident Siegfried Gallus will die Lockerung für die gesamte Gastronomie durchsetzen. Den Grund der Regierung für die Aufweichung akzeptiert er nicht: „Man hätte sich schon im vergangen Jahr damit beschäftigen müssen.“ Gallus schlägt eine Deklarationspflicht als Raucher- oder Nichtraucherbetriebe vor. So könne jeder Gastronom selbst entscheiden, ob er seinen Betrieb rauchfrei halten wolle oder nicht. (Interview auf Seite 34) lin


Karin Michel, Saalfeld
10.04.2008 um 20:21
Betreff: Kommentar zum Artikel
Jeder Wirt sollte selbst entscheiden. es sollte eine Bundesweite Entscheidung getroffen werden. Solange die Küche göffnet hat und es wird im Restaurant gegessen haben wir Rauchverbot, nach Küchenschluß darf geraucht werden. die Gäste akzeptieren unsere Entscheidung, obwohl in Thüringen das Gesetz erst im Juli in Kraft tritt.