7 Prozent für Lieferservice
Einheitlicher Mehrwertsteuersatz für Außer-Haus-Lieferung
BERLIN. Mehr Klarheit gibt es bald in Sachen Mehrwertsteuer), ^ Umsatzsteuer.
weiter mit Mausklick... bei Außer-Haus-Lieferungen von Speisen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich dafür entschieden, hier künftig grundsätzlich den ermäßigten Satz von 7 Prozent zu erheben.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2011 wollte hingegen, dass bei der Bemessung der Mehrwertsteuer zwischen einfachen Speisen (ermäßigter Satz) und aufwendiger zubereiteten Speisen (voller Satz) unterschieden werden solle. Das ist jetzt vom Tisch.
Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... Bundesverband begrüßt das Vorhaben Schäubles als Schritt in die richtige Richtung. „Der Bundesfinanzminister scheint nun zumindest einem Teil des aktuellen Mehrwertsteuerirrsinns ein Ende zu setzen“, sagt DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges und ergänzt. „Welchen Sinn hätte es gemacht, wenn für die Anlieferung eines kalten Buffets der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gegolten hätte, für die Lieferung eines warmen Buffets hingegen 19 Prozent?“
Gleichzeitig fordert der DEHOGA Gleichbehandlung für die Besteuerung von Lebensmitteln und Speisen. Unabhängig von der Art der Zubereitung und dem Ort des Verzehrs.
Für die meisten CatererUnternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Institutionen oder Personen mit Speisen und Getränken an Orten zu versorgen, an denen normalerweise keine gastronomische Leistung möglich oder üblich ist .
weiter mit Mausklick... und Gastronomen mit Cateringgeschäft wird sich nichts ändern. Dort, wo Geschirr, Besteck oder Mobiliar mitgeliefert wird, bleibt der volle Satz bestehen. hz

