Sachsen

Sauerbratenstreit im Vogtland

AUERBACH (ru). Beim Amtsgericht Auerbach werden die Akten zum so genannten „Sauerbratenstreit“ immer dicker. Unter dem Aktenzeichen 3 C 883/01 ist dort die Klage eines 30-jährigen Mannes aus Münster (Westfalen) registriert. Der wollte im Sommer des vergangenen Jahres im „Schützenhaus Mylau“ einen echt Vogtländischen Sauerbraten genießen.

Das Gericht samt Beilagen wurde serviert, aber postwendend kam die Reklamation des erbosten Gastes: Der Rotkohl sei beleibe nicht rot genug, die Soße viel zu hell. Der Gast, übrigens ein gelernter Koch, weigerte sich im weiteren Verlauf, die Rechnung über 13,89 Mark zu bezahlen. Die Wirtin jedoch ließ nicht locker und rief die Polizei, der Sauerbratenstreit landete schließlich beim Amtsgericht Auerbach. Zur ersten mündlichen Verhandlung reiste der Münsteraner nicht an, folgerichtig wurde ein Versäumnisurteil ausgesprochen. Sein Einspruch brachte Anfang März einen neuen Termin. Dazu wurde ein Gutachten zur „Zubereitungsform und Darreichungsart“ des Bratens angefordert. Die Wirtin musste zunächst 306,78 Euro Vorschuss an den Sachverständigen zahlen. Da sie aus Versehen 6,10 Euro zu wenig überwiesen hatte, erschien der Gutachter nicht, der Termin platzte erneut.

Die nächste Verhandlung ist für den 29. Mai angesetzt, die Prozesskosten belaufen sich inzwischen auf mehrere Hundert Euro.

Erschienen in der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung, Ausgabe 2002/16
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»Erster Warnschuss«

Deutschlands Hoteliers sollten es sich eine Warnung sein lassen. Zwar hat Kanzlerin Merkel ein Machtwort gesprochen, doch zeigt der Vorstoß des FDP-Vize Pinkwart, dass der reduzierte Mehwertsteuersatz für Übernachtungen von kurzer Dauer sein könnte. Pinkwart, unterstützt von NRW-Ministerpräsident Rüttgers (CDU), drohte sogar, die Senkung der Mehrwertsteuer über eine Bundesratsinitiative zu revidieren, nahm das dann jedoch einige Tage später wieder zurück. SPD und Die Grünen fordern jedoch nach wie vor in Anträgen die Rücknahme der Mehrwertsteuersenkung. Sollte darüber abgestimmt werden, könnte es vielleicht nochmal kritisch werden. In dem ganzen Hin und Her geht es nämlich längst nicht mehr um die Nöte der Hotellerie, die ja durch die Steuererleichterung gelindert werden sollten. Es geht um wahltaktische Manöver, um Imagefragen und um koalitionsinterne Ränkespiele. Doch am schwersten wiegt: Die Hotellerie steht zu ihrem Unglück stellvertretend für Klientelpolitik, für Sonderbehandlung auf Kosten aller.Diesem Eindruck muss sie entgegentreten, sonst ist die Steuererleichterung gefährdet. Umgekehrt muss ihr die Politik aber auch die Sicherheit geben, dass morgen nicht wieder alles passé ist. Dann kann die Hotellerie durch Taten zeigen, dass auch Dritte etwas davon haben. DEHOGA-Präsident Ernst Fischer geht den Weg über den Preis: Er hat die Zimmerpreise um 9 Prozent gesenkt. Doch das Gesetz ist kein „Hotelpreisreduzierungsgesetz“, sondern ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Wer sein Hotel renoviert, tut etwas für die Region: Er verschafft Dritten, nämlich Handwerkern und Zulieferern, Aufträgen und er macht die Region touristisch attraktiver, er bietet Gästen mehr Leistung. Immer mehr Hoteliers tun dies. Weiter so. Damit aus dem Warnschuss kein Abschuss wird.

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