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Absage an „Flatrate-Partys“

DEHOGA appelliert an Betriebe, auf Spirituosen-Abgabe an Jugendliche zum Festpreis zu verzichten

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2007/14 vom 7. April 2007

BERLIN. Der Große Vorstand des DEHOGA hat sich einstimmig von „Flatrate-Partys“ distanziert: „Wir appellieren an alle Betreiber von Gastronomiebetrieben – insbesondere von Diskotheken und Clubs – auf Flatrate-Partys, bei denen spirituosenhaltige Getränke zu einem Festpreis ausgeschenkt werden, zu verzichten“, so der Beschluss. „Auch wir, die Unternehmer, stehen in der Verantwortung, wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen wirksam zu bekämpfen“, erklärte DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

„Wer glaubt, seine Geschäfte mit der Abgabe von Spirituosen an Jugendliche machen zu können, denkt kurzfristig, handelt illegal, riskiert seine berufliche Existenz und schädigt das Image der Branche“, so Fischer. Verstöße seien mit den bestehenden Gesetzen zu ahnden.

Die ersten Diskotheken haben bereits reagiert. Im „Q-Dorf“ in Berlin müssen Jugendliche unter 18 Jahren ihre Ausweise abgeben. Sie bekommen ein blaues Bändchen um das Handgelenk, damit die Barkeeper ihr Alter kontrollieren können.

„Alkohol – Verantwortung setzt die Grenze“ lautet das Motto einer Aktionswoche vom 14. bis 18. Juni, das die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützten. Daran können sich auch gastronomische Betriebe beteiligen und unter www.suchtwoche.de anmelden. red

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