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Blauer Dunst weicht frischer Luft
AHGZ-Umfrage: Gastronomen haben Nichtrauchergesetz problemlos umgesetzt / Aber Einraum-Wirte erwägen Klage
STUTTGART. In Restaurants, Kneipen sowie Bars in Baden-Württemberg und Niedersachsen ist das Rauchen seit 1. August gesetzlich verboten. Eine schwere Umstellung? „Nein“, versichern von der AHGZ befragte Gastronomen. Die Gäste hätten das Rauchverbot bisher „problemlos“ akzeptiert, so der Tenor. Schwierigkeiten aber haben Kneipiers, die keinen abgetrennten Raum für Raucher stellen können. Sie befürchten Umsatzverluste. „Verärgerte Wirte wünschen eine verfassungsrechtliche Klage“, machte DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges gegenüber der AHGZ deutlich.
Gequalmt werden darf nur noch in Extra-Räumen und Festzelten. Pech für diejenigen, die keinen Platz für ein Raucherzimmer haben. „Wenn ich das Rauchverbot umsetze, muss ich zusperren“, klagt ein Stuttgarter Einraum-Wirt. Besser geht es den größeren Unternehmen. Friedrich Busser, Sprecher für Mercure in Stuttgart: „Die Gäste schätzen rauchfreie Zonen in Restaurants und Hotels.“
So hat das Alex in Hannover hat auf der Terrasse eine Raucherecke eingerichtet. Vor allem das ältere Publikum hat das rauchfreie Restaurant befürwortet. Bis Anfang 2008 werden auch die restlichen Bundesländer Gesetze zum Nichtraucherschutz erlassen. Deutschland hat dann 16 völlig unterschiedliche Regelungen. Das Saarland erwägt eine Ausnahme für Kneipenbesitzer, die keinen Nebenraum stellen können. In Niedersachsen dürfen Discothekenbetreiber einen Raucherbereich anbieten, in Baden-Württemberg hingegen herrscht komplettes Rauchverbot. Eine bundesweit einheitliche Regelung war vor fünf Monaten bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin gescheitert (AHGZ vom 31. März 2007). In Baden-Württemberg und Niedersachsen müssen Gastronomen jetzt gegenüber Gästen auf dem Rauchverbot bestehen. Verstöße kosten den Raucher im „Ländle“ 40 Euro, in Niedersachsen Wirt und Gast jeweils 1000 Euro Strafe. (Seiten 3, 6, 31, 41). Alexandra Lindinger
