Bettensteuer
DEHOGA Brandenburg: Urteil mit Signalwirkung
POTSDAM. Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... Brandenburg begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das die Erhebung einer pauschalen Bettensteuer durch die Städte Bingen und Trier für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. „Das ist ein wichtiges Urteil für die Hotellerie mit Signalwirkung für ganz Deutschland. Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht unsere Sicht bestätigt hat, sagt der Präsident des DEHOGA Brandenburg, Mario Kade.
In seinem Urteil hatte das Gericht entschieden, dass die sogenannte Bettensteuer ausschließlich bei privat veranlassten Übernachtungen erhoben werden darf, nicht jedoch bei geschäftlichen Übernachtungen. „Eine solche Trennung lässt sich in der Praxis kaum umsetzen, geschweige denn kontrollieren. Das Thema Bettensteuer dürfte damit vom Tisch sein“, unterstreicht Mario Kade.
Statt ständig neue Versuche zu unternehmen, das Gastgewerbe zum Stopfen von Haushaltslöchern heranzuziehen, sollte die Branche unterstützt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Gerade auch in den industrieschwachen Regionen Brandenburgs seien es die Hoteliers und Gastronomen, die Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen, so Kade.


