Interview Ingrid Hartges
Für unternehmerische Entscheidungsfreiheit
Der DEHOGA hat sich stets gegen ein Rauchverbot ausgesprochen und für freiwillige Lösungen geworben. Jetzt wird wohl ein Rauchverbot kommen. Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges stellt im Gespräch mit der AHGZ die Position des Verbandes klar
Am 22. März haben die Ministerpräsidenten der Länder ein weitgehendes Rauchverbot für die Gastronomie beschlossen. Bundesweit darf dann nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden. Allerdings wird es wohl in einigen Ländern Ausnahmeregelungen etwa für Eckkneipen, Vereinsheime und Festzelte geben. Wie bewertet der DEHOGA diese Entscheidung?
Hartges: Im Zuge der Föderalismusreform hatte sich der DEHOGA konsequent gegen die Abgabe des Gaststättenrechts an die Länder ausgesprochen, weil wir auf diesem Gebiet bundesweit einheitliche Regelungen für sinnvoller halten. So auch beim Rauchverbot. Nun wird es unterschiedliche Regelungen geben. Wir werden sehen, welche Auswirkungen das haben wird. Die schlechteste Regelung ist definitiv die, die ausschließlich das Rauchen weiterhin in Vereinsheimen und Festzelten gestattet. Das Rauchverbot in der Gastronomie lässt ohnehin befürchten, dass in einem gewissen Umfang paragastronomische Veranstaltungen zunehmen werden.
Der DEHOGA Bundesverband hat sich in der ganzen Debatte konsequent einerseits für den Erhalt der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit stark gemacht und andererseits auf den freiwilligen Ausbau von Nichtraucherangeboten gesetzt. Es ist schade, dass nicht wie in Österreich Politik und Öffentlichkeit die freiwillige Selbstverpflichtung der Branche konstruktiv begleitet haben. Dort wurde die zweite Stufe der Zielvereinbarung ohne Probleme erreicht. Zurzeit wird geprüft, ob auch die dritte Stufe, danach müssen 90 Prozent der größeren Speisebetriebe 40 Prozent Nichtraucherplätze anbieten, erfüllt ist.
Verglichen mit anderen europäischen Ländern zeichnen sich aber doch insgesamt in den Bundesländern moderate Lösungen ab, oder sehen Sie das anders?
Hartges: Es ist sicherlich verfrüht, die heutigen Pläne der Bundesländer abschließend zu bewerten, da noch völlig offen ist, wie zum Beispiel die Anforderungen an separate Räume ausgestaltet werden und ferner in NRW, Niedersachsen und anderen Ländern der Kreis der Betriebe definiert wird, die eine Wahlmöglichkeit haben werden. Im Übrigen ist anzumerken, dass in zahlreichen europäischen Ländern noch kein Rauchverbot für die Gastronomie in Kraft getreten ist, so zum Beispiel in Frankreich (ab Januar 2008) und England (ab Juli 2007). In Österreich und den Niederlanden ist noch über kein Gesetz beschlossen worden, Spanien hat eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen und auch in Italien gibt es die Möglichkeit, abgetrennte Raucherräume einzurichten.
Einige Bundesländer wollen Ausnahmen für Eckkneipen zulassen oder planen wie Niedersachsen die Zulassung von Raucherlokalen. Begrüßen Sie das, oder fürchten Sie Verwirrung und Wettbewerbsverzerrung?
Hartges: Wir hätten uns die Möglichkeit der Kennzeichnung unterschiedslos für alle Betriebstypen gewünscht. Wo Menschen freiwillig hingehen, sollten idealerweise auch freiwillige Lösungen greifen. Die Möglichkeit, sich als Raucherlokal oder Nichtraucherbetrieb zu kennzeichnen, ist eine Option für die Betriebe, die nur über einen Raum verfügen. Es ist definitiv nicht die von uns favorisierte Lösung, aber unter den gegebenen Umständen ein Weg, um Wettbewerbsbenachteiligungen für Einraumbetriebe zu vermeiden.
Kritiker der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz haben sich sofort zu Wort gemeldet. Jetzt soll plötzlich doch der Bund oder gar die EU für eine strengere und einheitliche Regelung sorgen. Ist die Entscheidung der Ministerpräsidenten jetzt wirklich das letzte Wort – oder geht das Gezerre ums Rauchverbot in der Gastronomie weiter?
Hartges: Leider müssen wir davon ausgehen, dass die öffentliche Debatte weiter anhält. Die militanten Verbotsbefürworter werden keine Ruhe geben bis New Yorker Verhältnisse in der gesamten deutschen Gastronomie herrschen.
Welchen Rat können Sie Gastronomen geben, die angesichts der Dauerdiskussion möglicherweise verunsichert sind?
Hartges: Die guten Erfahrungen der Betriebe, die bereits Rauchfreiheit oder großzügige Nichtraucherbereiche eingeführt haben, sollten zumindest alle Restaurantinhaber ermuntern, unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren, schon jetzt mehr Nichtraucherangebote zu schaffen, denn die Nachfrage ist definitiv da. Und die Gäste honorieren das. In zahlreichen Restaurants funktioniert übrigens auch das zeitliche Rauchverbot bis 22 Uhr sehr gut. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf die Möglichkeit der Eintragung im Nichtraucherführer www.nichtraucherfuehrer.de ) hinweisen. Fast 7200 Betriebe sind dort zwischenzeitlich gelistet, davon 1200 komplett rauchfrei.
In Discotheken wird das Rauchen künftig grundsätzlich verboten sein. Wie hart wird das die Disco-Betreiber treffen?
Hartges: Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass im ersten Jahr des Inkrafttretens der Rauchverbote in Discotheken, Bars und Kneipen durchschnittlich etwa 10 Prozent Umsatzverluste verzeichnet wurden. In diesem Branchensegment wurden in Deutschland in den letzten Jahren bereits die größten Umsatzverluste verzeichnet. Das heißt, in vielen Betrieben ist die Situation ohnehin stark angespannt, sodass das Rauchverbot für die eine oder andere Discothek möglicherweise existenzielle Probleme hervorrufen wird. Die Entscheidung für ein generelles Rauchverbot in Discotheken mit der Begründung des Jugendschutzes ist im Übrigen nicht schlüssig, da in vielen Discotheken Jugendliche definitiv keinen Zutritt haben und das Argument somit ins Leere läuft.
Wie ist die Stimmung unter den Mitgliedern? Welche Reaktionen haben Sie nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten erfahren?
Hartges: Das monatelange Hickhack und insbesondere die Diskussion über Ausnahmeregelungen hat die Branche erheblich verunsichert. Aus Angst vor Wettbewerbsverzerrungen befürworten einige Mitglieder ein generelles ausnahmsloses Rauchverbot. Andere lehnen den staatlichen Eingriff in ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit ab und erwägen Verfassungsbeschwerde. Betriebe, die bereits rauchfrei sind, wünschen, dass es kein Gesetz gibt, da sie dann ihren Marktvorteil verlieren.
Andere Hoteliers und Restaurantinhaber berichten von einer zunehmenden Aggressivität von Nichtrauchern und Rauchern und befürworten ein gesetzliches Verbot. Bei diesem vielfältigen Meinungsspektrum ist es natürlich schwierig, als Verband die Position der Branche zu vertreten. Ich bin der festen Überzeugung, dass es nicht Aufgabe eines Wirtschaftsverbandes ist, nach staatlichen Verboten mit Bußgeldern zu rufen, sondern die freie Entscheidungsmöglichkeit des Unternehmers zu verteidigen. Aber ich gebe zu, es ist in den 18 Jahren meiner Verbandstätigkeit das schwierigste Thema. Von den Bürgern erhalten wir Zustimmung für unsere Position, aber ebenso Kritik bis hin zu persönlichen Beschimpfungen und Anschuldigungen. Aus diesem Grund erlauben Sie mir, zwei Dinge klarzustellen: Die vom Deutschen Krebsforschungszentrum ermittelten 3300 Passivrauchtoten pro Jahr stehen in keinerlei Zusammenhang mit einem Aufenthalt in der Gastronomie. Der DEHOGA vertritt definitiv nicht die Interessen der Tabaklobby. Erst recht hat er kein Sponsoring der Tabakindustrie angenommen, sondern wir engagieren uns bei diesem Thema für die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und die Gastfreundschaft gegenüber Nichtrauchern wie auch Rauchern.
Die Fragen stellte Holger Zwink



Jan-M. Poser
05.04.2007 um 09:51
Betreff: Kommentar zum Artikel
Die DEHOGA weiß, was die Gäste wünschen. Es mag sein, daß 2/3 der Bundesbürger Nichtraucher sind. Heißt das etwa 2/3 der Gäste von gastronomischen Betrieben Mitnichten. Man sehe sich doch mal an den tresen um, wer dort sitzt.
Im übrigen ist die Unterscheidung Raucher und Nichtraucher sehr schade, beides sind Menschen und das Zusammenleben hat einmal sehr gut funktioniert.
Wo sich Menschen frweiwillig aufhalten, sollten auch beide Parteien glücklich werden.
Das Zeitalter, in dem eine Minderheit Gaststätten nichtmehr betreten darf, sollte doch passé sein.