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Recht & Steuern

Gericht killt Münchner Bettensteuer

Im Juli entscheidet das Bundesverwaltungsgericht

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2012/14 vom 31. März 2012
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MÜNCHEN. Das Ungeheuer hat Prügel bezogen: Die kommunale Abgabe, die die Stadt München erheben wollte, ist nicht rechtmäßig. Mit seinem stützt der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) die vorangegangene Entscheidung der Regierung von Oberbayern.

Die Stadt München hatte im Juni 2010 eine Satzung beschlossen, die eine Abgabe von 2,50 Euro je Übernachtung vorsah. Zwar wird keine zugelassen, die Stadt München kann aber Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Rechtskräftig ist das Urteil somit nicht.

Gespannt wartet die Hotellerie nun auf den 11. Juli, der ein Schicksalstag aller werden könnte. Dann legen Hoteliers aus Bingen und Trier Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ein. Dort war die Bettensteuer vergangenes Jahr als rechtmäßige Abgabe eingestuft worden.

Ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts kommentierte diese gegensätzliche soSachlage gegenüber der AHGZ: „Wenn sich ein und dieselbe Rechtsfrage wiederholt stellt, bemühen wir uns, die Sachen zu bündeln.“ Bei der Bettensteuer klappt dies allerdings nicht, zwischen den Urteilen liegen viele Monate. Zudem sei von der Stadt München noch keine Beschwerde eingereicht worden, so der Sprecher. Das bedeutet, dass ein im Juli gesprochenes Urteil nur für die Fälle aus Bingen und Trier gilt. Aber es könnte über das Schicksal aller entscheiden. „Dieses Urteil wird Signalwirkung haben“, betonte der Sprecher. Ziel sei es, die Rechtsentwicklung deutschlandweit zu vereinheitlichen. Neu eingeführt wird die Bettensteuer zum 1. Januar 2013 in Flensburg, geplant ist sie im pfälzischen Arzfeld und Wuppertal.

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