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Von leitmessen, weltmessen und deutscher gründlichkeit

Gute Noten und ganz miese

Von Ulrich Jungk, Chefredakteur

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2005/10 vom 12. März 2005

Nur ein kleiner Zwischenstopp mit Wäschewechsel und von einer Leitmesse zur nächsten, das ist der branchenbedingte Frühjahrsstress. Die Hamburger Internorga, das steht spätestens nach der 79. Aufführung dieses Messeklassikers fest, hat einmal mehr den Abstand zu anderen gastgewerblichen Messen noch einmal größer werden lassen – und dies nicht nur wegen einer neuen Messehalle mit rund 10.000 Quadratmetern zusätzlicher Fläche. Die neuerliche Bestnote für einen Messemoloch, der durch eine Vielzahl von begleitenden Highlights fachlicher Art besticht.

Gute Noten sind auch für die Internationale Tourismus Börse ITB – das Reisekarussell unter dem Berliner Funkturm – zu erwarten. Als ausgewiesene Weltmesse des Tourismus wird die ITB auch in diesem Jahr wieder deutliche Signale setzen und zeigen, wohin die Reise geht.

Gute Noten für den Urlaubsstandort Deutschland hat in diesen Tagen der ADAC vergeben. Urlaub in deutschen Landen ist sehr viel preiswerter, als gemeinhin vermutet. Die Tester des Automobilclubs wollten es genau wissen, stellten für die acht beliebtesten europäischen Reiseländer einen touristischen Warenkorb zusammen und kauften in 37 populären Badeorten ein. Ausgewählt wurden insgesamt 49 Produkte und Aktivitäten – von Sonnencreme über Bier, Kaffee und Essen bis hin zu Museumsbesuchen. Überraschend positiv schneidet Deutschland ab, das um acht Prozent unter dem europäischen Durchschnitt liegt. Günstiger als in Deutschland urlauben lässt es sich außer im Preis-Eldorado Türkei nur noch in Griechenland und Kroatien. Was niemand vermutet hätte: Die Urlaubsklassiker Spanien und Italien sowie Newcomer Slowenien sind teurer als Deutschland und tummeln sich mit Frankreich weit oberhalb des europäischen Preisdurchschnitts.

Ganz miese Noten handelt sich in diesen Tagen die rot-grüne Koalition mit dem Entwurf ihres Antidiskriminierungsgesetzes ein: Weil völlig überzogen in der Sache, schwammig in den zentralen Punkten und zu weit über das hinausgehend, was von Brüssel als vergleichsweise harmlose Richtlinie gefordert wird. Die deutsche Gründlichkeit feiert in diesem Entwurf fröhliche Urstände. Die Tücke liegt in der Umkehr der Beweislast. Erst einmal muss der Kläger darlegen, dass er benachteiligt worden ist. Dann aber obliegt es dem Beklagten, dass dies nicht der Fall ist. Prost Mahlzeit.

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