Branche aktuell
Kleingedrucktes mit Gesetzeskraft
Das Jahr fängt mit einer Reihe wichtiger Änderungen an / Rentenbeitrag steigt, Sparerfreibetrag sinkt und die gläserne GmbH droht
STUTTGART. Klagen nützt nichts. Das Gastgewerbe muss sich mit neuen gesetzlichen Bestimmungen arrangieren. Das beginnt mit:
Miete, Pacht und Nebenkosten: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer greift auch hier. Der Vermieter muss die Miete und die Nebenkosten mit der neuen Umsatzsteuer neu festlegen und schriftlich mitteilen. Sonst wird aus der Miete die 19-Prozent-Umsatzsteuer heraus gerechnet und er hat netto eine indirekte Mietminderung.
Aber auch für den Mieter ist diese Mitteilung wichtig. Ihm muss unter Angabe der Steuernummer eine neue schriftliche Vereinbarung über die Miethöhe 2007 ausgestellt werden. Sonst kann der Mieter nicht den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.
Versicherungssteuer: Auch sie hat den Sprung auf 19 Prozent mitgemacht. Betroffen sind unter anderem die private Haftpflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherung. Ausgenommen sind lediglich Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen.
Lohnnebenkosten: Zum 1. Januar haben sich die Beiträge zur Sozialversicherung verändert. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung ist von 19,5 auf 19,9 Prozent gestiegen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wurde von 6,5 auf 4,2 Prozent abgesenkt.
Der Weg zur Arbeit: Berufstätige können nur noch ab dem 21. Kilometer 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten abrechnen – die ersten 20 Kilometer entfallen. Dies gilt auch für Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs. Sie erhalten nur noch die maximale Entfernungspauschale von 4500 Euro. Selbst beim Fahrtkostenzuschuss des Chefs bremst der Fiskus: Wer weniger als 21 Kilometer fährt, der muss den Zuschuss voll versteuern und entsprechend Sozialbeiträge entrichten. Ab dem 21. Kilometer ist die Vergünstigung sozialabgabenfrei und darf vom Chef weiterhin mit 15 Prozent pauschal versteuert werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Sparerfreibetrag: Für Ledige wird der Freibetrag von 1370 Euro auf 750 Euro und für Verheiratete von 2740 Euro auf 1500 Euro abgesenkt. Der Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro pro Person bleibt bestehen.
Neue Steuernummern: Im Laufe des Jahres wird jeder Bundesbürger eine neue Steuernummer erhalten. Diese wird lebenslänglich unverändert bleiben, während sie bisher bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland wechseln konnte.
Gebühren für Auskünfte: Die Gebührenregelung für „verbindliche Auskünfte“ durch das Finanzamt bleibt bestehen. Dabei handelt es sich um Auskünfte, die aufgrund eines förmlichen Antrags in einem besonderen Verfahren erteilt werden und Planungssicherheit zum Ziel haben. Wer sich aber nur nach Details (beispielsweise Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte) erkundigt, wird diese Auskunft auch künftig kostenfrei erhalten.
Tabakwerbung: Mit dem Tabakwerbeverbot wird zum Jahresbeginn eine EU-Richtlinie umgesetzt. Diese verbietet Werbung für Tabakerzeugnisse in Zeitungen, Zeitschriften sowie im Internet. Biergärten und Kneipen müssen künftig aber nicht auf Sonnenschirme und Aschenbecher mit Zigarettenwerbung verzichten.
Zigarettenautomaten: Die Abgabe von Zigaretten über Automaten darf nur erfolgen, wenn der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren unzugänglichen Ort steht oder durch technische Veränderungen der Jugendschutz gewährleistet wird. Diese bestehen darin, dass die Bezahlung mittels EC-Karte verlangt wird. Der Chip der EC-Karte enthält ein Jugendschutzmerkmal, das anzeigt, ob der Inhaber älter als 16 Jahre ist.
Gema-Gebühren: Zum Jahresbeginn ist die vierte Stufe der zwischen DEHOGA Bundesverband und der Gema ausgehandelten Tariferhöhung in Kraft. Der Tarif bis100 Quadratmeter erhöht sich um 20,80 Euro (von 126,10 Euro auf 146,90 Euro).
Unternehmen, die Radio- und Tonträgermusik einsetzen, müssen künftig nur noch einen Tarif (anstatt bisher zwei Tarife) bezahlen. Sie erhalten bei gemeinsamer Nutzung von Hörfunk- und Tonträgerwiedergaben in einem Raum einen Nachlass auf den Radiotarif für 2007 in Höhe von 90 Prozent. Hörfunkwiedergaben im Sanitärbereich und in Aufzügen werden bei Neuverträgen nicht separat lizenziert. Dies gilt auch für Hörfunkwiedergaben in Garagen, soweit diese selbst betrieben werden und kein Entgelt erhoben wird.
Gläserne GmbH: Sämtliche GmbHs und GmbH & Co KGs müssen ihre diskreten Daten über Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage in eine öffentliche Datenbank einspeisen. Betroffen sind zuerst die Gesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Endet dieses beispielsweise am31. März 2007, müssen die Daten spätestens Ende März 2008 zur Verfügung gestellt werden. Wer sich weigert, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Die Zahlen können geheim bleiben, wenn neben der GmbH eine natürliche Person für die Firmenschulden aufkommen muss. Das könnte ein Familienangehöriger sein, auch wenn er nur über geringes Vermögen verfügt.
Verpflegung und Unterkunft: Wenn Arbeitnehmer außer dem Lohn weitere Sachzuwendungen erhalten, unterliegen diese auch der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht (siehe Tabelle).
Bürokratieabbau: Zur Buchführung verpflichtet sind nur noch Betriebe, die mehr als 500.000 Euro (bislang 350.000 Euro) Jahresumsatz machen. Bei der Erstellung von Kleinbetragsrechnungen wird die Grenze nach der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung von 100 Euro auf 150 Euro Gesamtrechnungsbetrag heraufgesetzt. Ulrich Jungk
