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Mindestlohn

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Mindestlohn für sechs Branchen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2009/3 vom 17. Januar 2009
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BERLIN. Die Müllmänner haben ihn, die Zeitarbeiter nun auch. Die Bundesregierung hat sich grundsätzlich auf einen gesetzlich festgelegten für sechs weitere Branchen geeinigt. 1,7 Mio. Beschäftigte profitieren davon. Die Lohnuntergrenzen sollen noch im Januar eingeführt werden.

In das sogenannte Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden sind Pflegedienste, AbfallwirtschaftGesamtheit der Maßnahmen zur Beseitigung, Entsorgung, Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfall .
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, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die industriellen Großwäschereien und Bergbauspezialdienste. Für die Zeitarbeitsbranche vereinbarte die Große Koalition auch eine Lohnuntergrenze. Obwohl sich Interessensgruppen wiederholt für einen Mindestlohn im Gastgewerbe aussprachen, lehnt der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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-Bundesverband die Forderung ab und verweist auf die Tarifautonomie. Keinen Mindestlohn wird es auch für die Branchen Weiterbildung und Forstdienstleistungen geben, die eine Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt hatten. Bisher gilt ein Mindestlohn schon für Gebäudereiniger, Briefdienstleistungen sowie das Baugewerbe, Abbruch- sowie Elektro- und Dachdeckerhandwerk. 1,8 Mio. Arbeitnehmer werden so vor Dumping-Löhnen geschützt. lin

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