Diese Woche
Rauchverbot bewegt Bayerns Wirte
Ausnahmen für Einraumkneipen, abgetrennte Nebenräume und Festzelte fallen weg
MÜNCHEN. Bayern bekommt das bundesweit strikteste Rauchverbot in der Gastronomie. Beim Volksentscheid am vergangenen Sonntag haben sich 61 Prozent dafür ausgesprochen. Damit ist das Rauchen ab 1. August 2010 in allen öffentlich zugänglichen Räumen verboten. Darunter fallen auch getränkegeprägte Einraumgaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche sowie abgetrennte Nebenräume von Restaurants. In Bier- und Festzelten wird das Rauchen ebenfalls verboten, genauso wie in geschlossenen Gesellschaften und Raucherclubs.
Zahlreiche Wirte äußerten sich nach dem Volksentscheid gegenüber der AHGZ verstimmt. Insbesondere deshalb, weil ihnen das Entscheidungsrecht im eigenen Haus genommen wird. Der DEHOGA Bundesverband bewertet das Ergebnis als „sehr bedauerlich“. Relative Rauchverbote mit separater Raumlösung seien ein guter Kompromiss. Die Interessensgemeinschaft Volksbegehren Nichtraucherschutz plant indes, das absolute Rauchverbot auf andere Bundesländer auszuweiten. Dass diese den Rauchern die Gastlichkeit nicht verweigern, findet das Gefallen des FAZ-Kommentators: „Gerade weil sie nicht zu entwürdigenden Verbotsformen griffen, hat sich die Debatte schnell entspannt.“ Es könne darum nicht im Interesse der nichtrauchenden und durch die geltenden Gesetze hinreichend geschützten Mehrheit sein, mittels neuer Kampagnen einen vielleicht nicht ideal, aber befriedigend gelösten Streit von neuem ins Volk zu tragen. (Seiten 3, 23) rk


