Das Thema
Rauchverbot gilt jetzt in elf Bundesländern
In einem großen Teil der Republik darf in Restaurants, Kneipen und Bars nicht mehr geraucht werden / DEHOGA unterstützt Klage eines Einraumwirts
STUTTGART. Pünktlich zum Jahresbeginn ist das Rauchverbot in der Gastronomie in acht weiteren Bundesländern in Kraft getreten. Elf Länder sind jetzt mit dabei. Die anderen fünf folgen im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2008. Welche Bestimmungen wo und ab wann gelten, zeigt in Kürze nebenstehende Tabelle. Detaillierte Informationen gibt es beim DEHOGA-Bundesverband www.dehoga.de ) und bei den jeweiligen Landesverbänden.
Protest in Bayern
Am radikalsten für die Gastronomie ist das Gesetz in Bayern ausgefallen. Zwischen Main und Alpen sind abgetrennte Raucherräume ebenso tabu wie das Qualmen in Festzelten. Dagegen hat sich bereits eine lautstarke Protestorganisation formiert: Der „Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur“ (AHGZ vom 22. Dezember). Gemeinsam mit dem Bundesgenossen FDP will der Verein bayernweit gegen das Rauchverbot mobil machen. Die Liberalitas Bavaria sei bedroht, heißt es, Persönlichkeitsrechte würden verletzt. Am lockersten hat das Saarland das Rauchverbot definiert: Inhabergeführte Gaststätten ohne weitere Beschäftigte (erwachsene Familienmitglieder ausgenommen) dürfen sich zu Raucherlokalen deklarieren.
Ansonsten gilt: Es dürfen (bis auf Bayern) abgetrennte Raucherbereiche geschaffen werden, in einigen Ländern ist darüber hinaus das Rauchen auch in zeitlich befristet betriebenen Festzelten erlaubt. Auch für Discotheken gelten von Land zu Land unterschiedliche Bestimmungen.
Unterdessen hat der DEHOGA Bundesverband, wie auf ahgz.de berichtet, juristische Schritte gegen das gesetzliche Rauchverbot eingeleitet. Der Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Unternehmers: Gastwirt Uli Neu, der in Tübingen das Einraumlokal Pfauen betreibt, berichtet von einem 30-prozentigen Umsatzrückgang von August bis November 2007 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Er macht die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und Eigentum geltend. Betroffen sind allein in Baden-Württemberg 4500 Einraum-Lokale. Die Wirte propagieren das „Spanische Modell“, hier entscheidet der Wirt mit entsprechender Kennzeichnung über Raucher oder Nichtraucher.
Der Tübinger Gastronom ist nicht der einzige, der die Karlsruher Richter anruft: Die bekannte Münchner Wirtin und stellvertretende Kreisvorsitzende des BHG, Birgit Netzle-Piechotka, hat ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Auch Ex-BHG-Chef und Wiesnwirt Ludwig Hagn klagt. Er zieht vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Sein Argument: „Ich bin nicht gegen ein gesetzliches Rauchverbot, ich wehre mich nur dagegen, dass ich die Umsetzung kontrollieren soll.“ Das ginge vielleicht noch in einer Wirtschaft, aber nicht in einem Wiesnzelt mit 8000 Gästen. Auch dem DEHOGA Bundesverband gehe es nicht um ein Nein zum Nichtraucherschutz, betont Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Als Unternehmerverband ist es aber unsere Aufgabe die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes überprüfen zu lassen und für Rechtsklarheit zu sorgen.“ Außerdem erwarteten insbesondere die Besitzer der wirtschaftlich stark betroffenen Einraum-Lokale zu Recht Hilfe vom Verband. „In solchen Betrieben gab und gibt es erhebliche Probleme, weil dort oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher sind“, so Hartges. Sie sagt aber auch, dass in den meisten Hotels und vielen Restaurants die Umsetzung bisher problemlos funktioniert habe. (Seiten 3, 9, 27, 31, 33)Holger Zwink
