Branche aktuell
Rauchverbot in immer mehr Ländern
Jahreswechsel macht Deutschlands Gastronomie in großen Teilen qualmfrei / Strenge Bayern
STUTTGART. Seit 1. Januar gilt das gesetzliche Rauchverbot in Restaurants, Gaststätten, Bars und Discotheken von elf Bundesländern. Die anderen fünf folgen im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2008. Auf Seite 5 dieser Ausgabe haben wir eine Übersicht erstellt, wann, wo und wie das Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie umgesetzt wird.
Fest steht: In allen Bundesländern bis auf Bayern dürfen abgetrennte Raucherzimmer eingerichtet werden. Viele Länder erlauben auch, dass in Festzelten weitergeraucht werden darf. Ausgerechnet in Bayern, wo mit dem Oktoberfest das größte Volksfest der Welt stattfindet, ist auch das verboten. Vergleichsweise locker wird es ab 15. Februar im Saarland zugehen. Dort dürfen sich inhabergeführte Lokale ohne weitere Mitarbeiter außer erwachsenen Familienangehörigen zu Rauchergaststätten erklären. Sehr uneinheitlich sieht es bei den Discotheken aus. Ob hier im Nebenraum geraucht werden darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In der Disco selbst wird das Qualmen bald überall verboten sein. Unterdessen hat der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... juristische Schritte gegen das Rauchverbot eingeleitet. Der Verband unterstützt den Wirt eines Einraumlokals bei seiner Verfassungsbeschwerde. Der Gastronom macht die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und Eigentum geltend. (Seite 5) hz
