Anzeige

Anzeige

Warten auf Gäste: Das Nichtraucherschutzgesetz sorgt für leere Kneipen Foto: Mauritiuw Images

Branche aktuell

Rauchverbot lässt Wirte zittern

Gastronomen verzeichnen Rückgänge und fürchten um ihre Existenz / DEHOGA hilft Betrieben bei Verfassungsklagen

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2007/43 vom 27. Oktober 2007
von Uwe Lehmann

STUTTGART. Das Rauchverbot zeigt erste negative Folgen für die Gastronomie. Vor allem die Wirte kleinerer Kneipen haben mit Umsatzrückgängen zu kämpfen. In Baden-Württemberg, wo das Gesetz seit 1. August in Kraft ist, verzeichnen 51 Prozent der Gastronomen eine rückläufige Geschäftsentwicklung, 40 Prozent sehen sich gar in ihrer Existenz bedroht, so das Ergebnis einer Emnid-Umfrage.

Und auch für die Berliner Kollegen wird es ernst. Mehr als 11.000 Gaststätten und Restaurants sind in der Hauptstadt vom Rauchverbot betroffen, davon rund 1500 Eckkneipen. Für die Hälfte von ihnen könne das Gesetz, das im November vom Berliner Parlament verabschiedet und Anfang Januar 2008 in Kraft treten soll, das Aus bedeuten. So die Einschätzung von Klaus-Dieter Richter, Vizepräsident des DEHOGA Berlin, gegenüber der AHGZ. Zumindest seien kräftige Umsatzverluste zu befürchten. Richter möchte daher inhabergeführte Kleinstunternehmen ohne sozialversicherungspflichtige Angestellte von dem Gesetz befreien.

Der Präsident des DEHOGA Niedersachsen sieht in seinem Land ebenfalls vor allem die rund 2000 Einraumgaststätten existenziell gefährdet. „Viele der rauchenden Gäste dieser Gaststätten haben schon angekündigt, nach dem 1. November nicht mehr zu erscheinen, sollte mit dem Rauchverbot Ernst gemacht werden“, so Hermann Kröger. Er kündigte auf der DEHOGA-Delegiertenkonferenz in Verden eine Volksinitiative an, mit dem Ziel, das Gesetz für Einraumgaststätten, geschlossene Gesellschaften und Säle zu ändern. Kröger zeigte sich optimistisch, die für eine Volksinitiative notwendigen 70.000 Unterschriften zusammenzubekommen. Dabei sei die Branche nicht gegen den Nichtrauscherschutz, wohl aber gegen die „zu erwartende existenzbedrohende Situation speziell kleiner Kneipen“, die die Auflagen nicht erfüllen könnten.

In Hessen ist derweil ein juristischer Vorstoß gegen das seit 1. Oktober geltende Gesetz gescheitert. Der Staatsgerichtshof lehnte eine einstweilige Anordnung gegen das Rauchverbot ab.

Kurzfristige Änderungen am Gesetzentwurf gab es jetzt in Berlin. Der Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses beschloss Erleichterungen für Discos und Clubs. Demnach darf dort zwar ab 1. Januar 2008 auch nicht mehr geraucht werden. Jedoch sind Ausnahmen zulässig. So dürfen in Clubs und Discos, zu denen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, abgetrennte Raucherzimmer eingerichtet werden.

Allerdings seien die Hürden hoch, so Gesundheitsministerin Katrin Lompscher (Die Linke), denn Stellwände oder Schiebetüren reichten für ein Raucherzimmer nicht aus. So trifft es vor allem die Wirte, deren Lokal nur einen Schankraum hat. Die Umbaukosten sind für sie in der Regel zu hoch. Doch auch wer ein zweites Zimmer besitzt, wie etwa der Pinguin Club in Berlin-Schöneberg, muss scharfe Auflagen erfüllen. So muss der Raucherraum komplett vom Nichtraucherraum getrennt sein. Er darf weder größer als der Nichtraucherbereich noch ein Durchgangszimmer sein. Die Toilette muss für Nichtraucher erreichbar sein, ohne dass sie durch den Raucherbereich müssen. „Bisher nutzen wir das Hinterzimmer nicht. Aber wir werden uns etwas einfallen lassen, um einen Raucherbereich zu ermöglichen“, sagt Mitbesitzer Andreas Frank.

Noch aber versuchen die Gastronomen in Berlin, vor der Verabschiedung des Gesetzes im Abgeordnetenhaus Einfluss zu nehmen. Deshalb werden in Bars und Kneipen weiterhin Unterschriften gegen das Gesetz gesammelt. Auch in Hamburg setzen sich Wirte zur Wehr und sammelten bis Mitte Oktober bereits 20.000 Unterschriften, So soll erreicht werden, dass sich die Hamburger Bürgerschaft erneut mit dem Rauchverbot beschäftigt.

Der DEHOGA will Verfassungsbeschwerden betroffener Mitgliedsbetriebe gegen das Rauchverbot unterstützen, da er als Verband nicht selbst klagen dürfe. Er kündigte an, geeignete Betriebe auswählen. „Die Klage ist kein Nein zum Nichtraucherschutz“, betont Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Allerdings ist es Aufgabe des Verbandes, Mitgliedern, die vom Nichtraucherschutz massiv wirtschaftlich betroffen sind, nämlich Besitzern von Einraumlokalen oder Zigarrenlounges, Unterstützung zu gewähren.“ (Seite 32)Uwe Lehmann

Kommentieren Drucken
Auch interessant

Tops & Flops

Kuschelfernsehen Immer mehr Gäste finden es kultig, gemeinsam in der Kneipe Fernsehkrimis, Rosamunde-Pilcher-Filme oder Doku-Soaps zu schauen. mehr...

Weitere Artikel aus Archiv vom 27.10.2007 :

Branche aktuell: Tops & Flops (27.10.2007)
Gastkolumne: Hoteliers müssen sich anstrengen (27.10.2007)
Branche aktuell: Hotels sind auch ein Stück Kultur (27.10.2007)
Branche aktuell: Kopf der Woche (27.10.2007)
Editorial: Verbreitete Service-Irrtümer (27.10.2007)
Erfolgreiche Hotellerie Die Kleineren (11): Traditionell, aber nicht altbacken (27.10.2007)
Branche aktuell: Landgasthof Ochsen (27.10.2007)
KUNDENBINDUNG Mehr Service bedeutet mehr Aufwand – aber es lohnt sich: Für teure Gäste darf es etwas mehr sein (27.10.2007)
Branche aktuell: Im Club der guten Bücher (27.10.2007)
Interview der Woche: „Großes Budget für den Genuss“ (27.10.2007)

Diesen Artikel bei Google+, Xing, Twitter oder Facebook weiterempfehlen:

Bisher keine Leser-Kommentare zum Artikel

Anzeige

Die AHGZ bei Facebook

Aktuelle Jobangebote im Jobsterne-Stellenmarkt

Zu weiteren 40.000 Stellenangeboten

Frage der Woche

Nachfolge

Die Eltern haben Erfolg, doch die Kinder winken ab. „Warum finden sich für viele Gastro-Betriebe keine Nachfolger?“

Diskutieren Sie mit