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Reduzierter Satz

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2007/3 vom 20. Januar 2007

7 Prozent beträgt in Deutschland der reduzierte Mehrwertsteuersatz für eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen. DEHOGA und IHA setzen sich seit langem dafür ein, dass dieser ermäßigte Satz auch für Beherbergungs- und Gastronomieumsätze eingeführt wird. Derzeit gilt der reduzierte Satz von 7 Pro- zent nur für das Take-Away-Geschäft in der Gastronomie.


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