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Reduzierter Satz in Sichtweite

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2009/49 vom 5. Dezember 2009
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BERLIN. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie ist ganz nah: Die Abstimmung des Bundestags darüber fand zwar nach Redaktionsschluss am 4. Dezember statt. Die Zustimmung galt aber für den DEHOGA als sicher. Frühstück, Minibar, Wellnessangebote, TV-Nutzung sowie Telefon- und Internet-Leistungen sind von der Reduzierung ausgenommen.

Jetzt muss das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, zu dem der reduzierte Satz gehört, und das in den vergangenen Tagen viel Gegenwind auszuhalten hatte, am 18. Dezember noch den Bundesrat passieren, bevor es am 1. Januar in Kraft treten kann. hz

Aktuelle Berichterstattung zu diesem Thema unter www.ahgz.de

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