Branche aktuell
Reform lässt die Branche alt aussehen
DEHOGA fordert Bundesregierung zur Korrektur ihrer Unternehmenssteuerpläne auf
BERLIN. „Die Unternehmenssteuerreform 2008 bedeutet für tausende Hoteliers und Gastronomen eine massive Steuermehrbelastung“, sagt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), mit Blick auf die Bundestagsentscheidung in dieser Sache.
Zentraler Punkt seiner Kritik ist die geplante Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer. Die dadurch entstehende erheblich höhere Steuerlast werde durch das Absenken des Gewerbesteuermessbetrages und die Verringerung des Körperschaftssteuersatzes nicht kompensiert. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesregierung Hotellerie und Gastronomie benachteiligen will“, so Fischer. „Ich glaube auch nicht, dass die Finanzexperten die Auswirkungen dieser Steueränderung auf die mittelständischen Unternehmer, die ihr Geschäft in gepachteten oder angemieteten Immobilien betreiben, bedacht haben.“ Nachdem in der vergangenen Woche noch weitere Korrekturen an dem großen Reformwerk vorgenommen wurden, lägen nun die Zahlenwerke betroffener gastgewerblicher Unternehmer vor, die das Ausmaß der Mehrbelastung drastisch darstellten. Diese Berechnungen hätten gezeigt, dass Hotellerie und Gastronomie durch die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer überproportional belastet würden.
„Pachten machen in der Gastronomie zirka 10 bis 20 Prozent, und in der Hotellerie bis zu 30 Prozent des Umsatzes aus“, berichtet Ernst Fischer. „Hinzu kommen noch Leasingzahlungen für die Einrichtungen der Hotels und Restaurants und vielfach Lizenzgebühren für die Nutzung von Markennamen, die bei größeren Gesellschaften im Eigentum der Mutter-Unternehmen stehen.“ Berücksichtige man alle neuen be- und entlastenden Regelungen sowie den Freibetrag von 100.000 Euro, würden alle Fremdpachtbetriebe ab einer Umsatzgröße von rund 2,5 Mio. Euro zu Verlierern der Reform.
„Wenn bereits eine Hotelgesellschaft mit fünf Mio. Euro Gewinn vor Steuern im Jahr Verlierer und damit Finanzierer der Unternehmenssteuerreform ist, dann besteht dringender Korrekturbedarf“, erläutert der Präsident. Auf ein solches Unternehmen käme eine Mehrbelastung in Höhe von über 300.000 Euro pro Jahr zu. „Es kann und darf nicht sein, dass ausgerechnet unsere mittelständischen Unternehmer die Gegenfinanzierung für die zugesagten 5 Mrd. Euro Steuerentlastung zahlen“, stellt Ernst Fischer klar.
Der DEHOGA-Präsident fordert deshalb die Große Koalition auf, die Regelungen zur Gewerbesteuer zu überarbeiten. Nur so könnten für die Branche dramatische Steuererhöhungen, bis hin zur Substanzbesteuerung, vermieden werden.
Fischer bekräftigt: „Das Gastgewerbe ist standortgebunden. Wir können unsere Produktion nicht ins Ausland verlagern und vor Steuerverschärfungen flüchten. Wir schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland und zahlen hier unsere Steuern. Eine Reform auf unsere Kosten ist nicht hinnehmbar!“ red
