Branche aktuell
Richter lassen Gäste qualmen
Rauchverbot auf der Kippe: Verfassungsgericht Koblenz gesteht kleinen Kneipen Ausnahmen zu
STUTTGART. Ein Urteil, das die gastgewerbliche Branche förmlich elektrisiert: Richter haben das Rauchverbot gelockert. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat das Nichtraucherschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz zumindest teilweise außer Kraft gesetzt. In kleinen Kneipen, in denen keine Bedienung arbeitet, darf vorerst weiter gepafft werden. Deren Wirte, so der Koblenzer Richterspruch, drohten sonst schwere Einbußen.
Das ist Wasser auf die Mühlen des DEHOGA Bundesverbandes: „Es ist erfreulich, dass die Richter die wirtschaftliche Betroffenheit der Eckkneipen gewürdigt haben“, sagte Ingrid Hartges auf AHGZ-Anfrage. Aber die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin weiß um die Besonderheiten der Jurisprudenz. „Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich ein verfassungsmäßiger Eingriff vorliegt.“ Und: „Das Urteil bestätigt unseren Weg, sich für die Kleineren eingesetzt und die Rechtsfrage anhängig gemacht zu haben.“ „Endlich setzt ein Umdenken ein.“ Gregor Maihöfer, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hamburg, wertet die Kunde aus Koblenz als „großen Teilerfolg“ der Landesverbände. Und Siegfried Gallus, Präsident des Bayerischen Hotel- und Gastättenverbands, bzeichnet die „Einführung der Kennzeichnung“ als Erfolg.
Für Klaus-Dieter Richter könnte der richterliche Entscheid „eine Art Vorbild für uns in Berlin“ sein. Von den rund 1000 Berliner Eckkneipen sieht der Vizepräsident des Berliner Hotel- und Gaststättenverbandes „etwa 450“ direkt betroffen.
Tief durchgeatmet wird auch in Niedersachsen. Hermann Kröger ist in Rage. Der Präsident des DEHOGA-Landesverbandes fühlt sich von der Politik getäuscht. „Ich bin empört“, macht Kröger seinem Unmut Luft. Die neue niedersächsische Landesregierung (CDU/FDP-Koalition) sieht nun doch keine Veranlassung, von sich aus eine Lockerung des geltenden Nichtraucherschutzgesetzes im Sinne der sogenannten Einraumwirte anzuschieben. Für ihn ist Koblenz ein „Funken Hoffnung“, aber die Entscheidung erhofft er sich von Karlsruhe. „Da hoffen wir, dass die negativen Auswirkungen dieses Gesetzes erkannt werden“, sagte er der AHGZ.
Alles blickt gespannt nach Karlsruhe: Als ungewöhnlich stufen Insider ein, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der baden-württembergischen Landesregierung einen Fragenkatalog in Sachen Rauchverbot hat zukommen lassen. Die Eckkneipen hoffen. (Seiten 30, 35) uju

tom
27.02.2008 um 12:27
Betreff: Kommentar zum Artikel
Das ist doch der Hammer
Alle reden vom Nichtraucherschutz und Richter setzen wirtschaftliche Nachteile als schutzwürdige Ziele in den Vordergrund. Ich bleibe dabei Rauchverbot und keine Ausnahmen zulassen, so wie in Bayern umgesetzt.