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Mindestlohn

Editorial

Streitfall Mindestlohn

Von Hendrik Markgraf, Chefredakteur

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2007/25 vom 23. Juni 2007

Mit Ruhm hat sich die Große Koalition gerade nicht bekleckert: Was jetzt beim und bei der Pflegeversicherung herausgekommen ist, stößt nicht nur bei der deutschen Wirtschaft auf Kritik, sondern auch bei den Gewerkschaften. Und das zu Recht. Das gilt vor allem mit Blick auf das Gastgewerbe.

Der Kompromiss beim Mindestlohn besagt, dass Branchen neu in das Entsendegesetz aufgenommen werden können. Vorausgesetzt, die betreffenden Branchen sind zu 50 Prozent tarifgebunden. Im Gastgewerbe fällt die Tarifbindung von Region zu Region unterschiedlich aus: Nicht alle Bundesländer liegen über 50 Prozent.

Angewendet werden kann aber auch das „Mindestarbeitsbedingungsgesetz“ aus dem Jahr 1952. Es gilt für Wirtschaftsbereiche, die wenig bis keinerlei tarifliche Regelungen haben oder in denen besonders niedrige Löhne gezahlt werden (Seite 1). Der DEHOGA hat sich bekanntlich gegen Mindestlöhne – in welcher Form auch immer – ausgesprochen. Durch den Anstieg der Personalkosten drohten Arbeitsplätze verloren zu gehen. Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges weist auch darauf hin, dass es im Gastgewerbe keine Entsendefälle gebe. Zu prüfen sei, ob das „Mindestarbeitsbedingungsgesetz“ greife. Bezogen auf den Vorwurf (der Gewerkschaft), mancherorts würde unter Tarif bezahlt, stellt Hartges klar: „Die Mehrheit der Arbeitgeber verhält sich gesetzes- und tariftreu.“

Ob eine neue Regelung – die arg verkompliziert, schwer umsetzbar und rechtlich noch unklar ist – das richtige Mittel gegen Schattenwirtschaft und illegale Beschäftigung darstellt, bleibt fraglich. Das Beispiel Baubranche, in der Mindestlöhne gelten, zeigt dies. Womöglich besteht gar kein Regelungs-, sondern ein Kontrolldefizit, wie Hartges meint. Das dürfte, auch bezogen auf das Gastgewerbe, zutreffen.

Zum Schluss eine gute Nachricht: Baden-Württembergs Landesregierung drängt auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gastronomie. Ein erster Schritt der Politik in die richtige Richtung.

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