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Bettensteuer

Urteil: Keine Bettensteuer in München

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2011/28 vom 9. Juli 2011
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MÜNCHEN. In Sachen Bettensteuer haben bayerische Hoteliers einen Sieg zu verzeichnen. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat eine solche Abgabe für die Stadt München abgelehnt (ahgz.de vom 5. Juli). Die Begründung: Die vom Stadtrat der Landeshauptstadt beschlossene Übernachtungssteuersatzung ist nicht genehmigungsfähig. Eine Bettensteuer von pauschal 2,50 Euro sei schon deshalb unzulässig, weil dies gegen das steuerrechtliche Gleichbehandlungsverbot verstoße, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Die unterschiedliche Höhe von Übernachtungspreisen müsse beim Steuersatz berücksichtigt werden.

Mit diesem Urteil können Hoteliers in ganz Bayern aufatmen. Da der Freistaat bei der erstmaligen Einführung einer kommunalen Abgabe die Erlaubnis erteilen muss, besitzt das Urteil bayernweit Relevanz. DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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-Bayern Präsident Ulrich Brandl findet: „Die Prioritäten sind richtig gesetzt worden. Die Erhebung der Bettensteuer hätte die vom Bund beschlossene Mehrwertsteuerreduzierung konterkariert.“

Durch dieses Urteil erhalten die vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz gescheiterten Hoteliers in Bingen neuen Mut (AHGZ vom 14. Juni). Die Richter kamen dort zu dem Schluss, dass die Bettensteuer eine rechtmäßige Abgabe sei. In Bingen wird die Abgabe prozentual zum Übernachtungspreis erhoben. Gäste bezahlen zwischen einem und drei Euro. Die Kläger aus Bingen ziehen nun vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Auch der Deutsche TourismusverbandInteressenszusammenschluss von Unternehmen und Körperschaften der Tourismusbranche -meist als internationaler/nationaler Dach- oder Fachverband.
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zeigt sich zufrieden mit dem Münchner Urteil. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Reinhard Meyer, Präsident des DTV. Vom Koblenzer Urteil hingegen bestätigt fühlten sich die Städte Göttingen, Gera und Suhl. Sie haben die Bettensteuer neu eingeführt.

Spannend bleibt, wie die VerhandlungIn eine Verhandlung sind mindestens zwei Parteien oder Personen involviert, die in der Regel einen Interessenskonflikt oder gegensätzliche Meinungen zu einem bestimmten Thema haben.
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um die Bettensteuer vor dem Kölner Verwaltungsgericht ausgeht. Seit Oktober zahlt der Gast 5 Prozent des Übernachtungspreises. Dagegen wehrt sich Hotelier Wolf Hönig. Ein Urteil ist in zwei Wochen zu erwarten. lef

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