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Recht & Steuern

Pizzadienst: Hier fallen künftig immer 7 Prozent an, egal wie aufwendig das ausgelieferte Gericht zubereitet ist. Nur Geschirr oder Besteck sollten nicht dabei sein, sonst werden 19 Prozent fällig Abbildung: Colourbox

Mehrwertsteuer

Außer-Haus-Satz teilweise vereinheitlicht

8. Mai 2012

BERLIN. Etwas mehr Klarheit wird es wohl bald in Sachen Mehrwertsteuer), ^ Umsatzsteuer.
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bei Außer-Haus-Lieferungen von Speisen geben.  Wie die Wirtschaftswoche berichtet,  hat sich Bundesfinanzminister (CDU) dafür entschieden, hier künftig grundsätzlich den ermäßigten Satz von 7 Prozent zu erheben. Mitte Mai treffen sich Vertreter von Bund und Ländern, um die gemeinsame Linie zu besprechen.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2011 hätte künftig bei der Bemessung der zwischen einfachen Speisen (ermäßigter Satz) und aufwendiger zubereiteten Speisen (voller Satz) unterschieden werden sollen. Das scheint jetzt vom Tisch zu sein.

Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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Bundesverband begrüßt in einem Rundschreiben das Vorhaben Schäubles als Schritt in die richtige Richtung. „Der Bundesfinanzminister scheint nun zumindest einem Teil des aktuellen Mehrwertsteuerirrsinns ein Ende zu setzen“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin .  „Welchen Sinn hätte es gemacht, wenn für die Anlieferung eines kalten Buffets der Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gegolten hätte, für die Lieferung eines warmen Buffets hingegen 19 Prozent?“

Gleichzeitig fordert der DEHOGA, das Prinzip „Essen ist Essen“ grundsätzlich für die Besteuerung von Lebensmitteln und Speisen zugrunde zu legen, unabhängig von der Art der Zubereitung und dem Ort des Verzehrs.

Aber Vorsicht: Für die meisten CatererUnternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Institutionen oder Personen mit Speisen und Getränken an Orten zu versorgen, an denen normalerweise keine gastronomische Leistung möglich oder üblich ist .
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und Gastronomen mit CateringLieferung, Versorgung oder Bereitstellung von Speisen und Getränken durch einen Caterer.
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-Geschäft wird sich dennoch nichts ändern. Denn beim klassischen , bei dem Geschirr, Besteck oder Tische mitgeliefert werden, bleibt der volle Satz weiterhin gültig. hz

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