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Kreditvergabe

Basel III wird Anfang Juli verabschiedet

11. Juni 2012
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STUTTGART/BRÜSSEL. Was hat Brüssel mit mir zu tun? Längst weiß jeder Hotelier, dass ihm die neuen Eigenkapitalvorschriften an (BASEL III) die nächste Renovierung oder eine größere Investition deutlich erschweren könnten. Am 3. Juli wird nun abgestimmt. Wichtig für das Gastgewerbe: Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die in der Regel von Sparkassen oder Genossenschaftsbanken gegeben werden, werden mit einem Ausfallrisiko von 70 Prozent veranschlagt. KommissionBetrag, der an Distributionspartner wie beispielsweise Reisebüros oder Reiseveranstalter für Vermittlungsleistungen gezahlt wird und in der Regel auf einem bestimmten Prozentsatz basiert .
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und sind mit dieser Regelung einverstanden. "Bleibt abzuwarten, wie der Rat stimmt", sagte eine Sprecherin des EU-Parlaments.

Als Konsequenz der Finanzkrise sieht die neue EU-Richtlinie vor, dass Banken deutlich mehr Kernkapital vorhalten müssen als bisher. Das betrifft große Geldhäuser genauso wie Sparkassen. Die Konsequenz: Kredite an Unternehmer müssen deutlich stärker abgesichert sein als bisher. Doch Kredite von Sparkassen an Mittelständler haben die Finanzkrise nicht ausgelöst und dennoch würde die mittelständische Unternehmerstruktur in Deutschland darunter leiden. Ein Sonderregelung für den Mittelstand soll demnach die höhere Kapitalbelastung für Mittelstandskredite neutralisieren und würde nach Einschätzung der , zu der auch der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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zählt, das Risikomaß von und das tatsächliche Ausfallrisiko von Mittelstandskrediten in ein besseres Verhältnis zueinander bringen.

Die Mitgliedsstaaten haben den Weg für die Einführung der neuen Bankenbestimmung bereitet. Vom 2. bis 15. Mai 2012 tagten die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten (Ecofin-Rat) in Brüssel und beschlossen dabei geänderte Vorschriften für die Eigenkapitalanforderungen - CRD (Capital Requirements Directive) IV. Die Ecofin-Minister einigten sich auf eine allgemeine Ausrichtung des Rates zu dem Gesetzgebungspaket zur Umsetzung der Basel III-Anforderungen für Banken und Investmentfirmen in europäisches Recht.

Bis zuletzt hatte es noch unterschiedliche Auffassungen zu einigen Punkten des sogenannten Flexibilitätspakets gegeben. Das für Banken veranschlagte EigenkapitalDas von den Eigentümern eines Unternehmens zur Verfügung gestellte Kapital.
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ging Ländern wie Schweden und England nicht weit genug. Hauptdiskussionspunkt war die Frage, inwieweit Mitgliedstaaten von den harmonisierten Vorgaben abweichen und strengere Regeln einführen dürfen. Der Kompromiss sieht vor, dass Mitgliedstaaten bei systemischen Risiken von Banken einen zusätzlichen systemischen Kapitalpuffer verlangen können. Bis zu einer Höhe von 3 Prozent ist dabei keine europäische Koordinierung erforderlich. Bei höheren Zuschlägen sind je nach Höhe des Puffers und der Betroffenheit anderer Mitgliedstaaten unterschiedliche abgestufte europäische Koordinationsverfahren vorgesehen.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zeitlich beschränkt für einen definierten Katalog von Anforderungen strengere Vorgaben erlassen, um temporären Risiken für die nationale Finanzmarktstabilität zu begegnen. Nationale Regelungen dürfen jedoch nicht zu Lasten anderer Mitgliedstaaten gehen. Daher ist im Allgemeinen ein europäischer Abstimmungsprozess unter Beteiligung der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB), der und des Rates vorgesehen. lef/stau

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