Rauchverbot
Bundesgerichtshof weist Klage eines Wirts ab
von Heinz Feller
KARLSRUHE/HACHENBURG. Die Klage eines Wirts aus Hachenburg im Westerwald auf 16.000 Euro Schadensersatz gegenüber einer Brauerei wegen nicht erfolgter „Mängelbeseitigung“ ist in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gescheitert.
Der Gastronom hatte das Lokal 2005 von einer Brauerei gepachtet. Drei Jahre später ist das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten, das auch der betroffene Wirt in seinem Lokal umsetzen musste. Er trat an die Brauerei heran, eine Trennwand einzuziehen, so dass wieder geraucht werden könne.
Fehlenden Trennwand als Mangel?
Die Brauerei weigerte sich jedoch. Der Wirt verklagte sie daraufhin mit der Begründung, sie sei ihrer „Pflicht zur Mängelbeseitigung“ nicht nachgekommen. Sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht in Koblenz lehnten die Schadensersatzklage des Wirtes ab.
Der Gastronom blieb hartnäckig und rief in letzter Instanz den Bundesgerichtshof an, der die Klage nun rechtskräftig abwies. Der Pachtvertrag habe keine Vereinbarung über das Rauchen enthalten. Folglich sei auch kein Mangel eingetreten als der Gesetzgeber die Regeln änderte und das Rauchen im Gasthaus nun nicht mehr möglich war. Die Änderung der gesetzlichen Vorschriften falle allein in den Risikobereich des Wirtes, so der BGH.
Glücklicher Fügung des Schicksals
Der Markt richtete die Sache dann doch zum Guten. Der Wirt beendete seinen Pachtvertrag - ein Nachfolger fand sich zunächst nicht. Da zog die Brauerei dann doch die Trennwand ein und richtete einen Raucherraum ein.

