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Recht & Steuern

Bettensteuer: Nur bei Touristen erlaubt Foto: Carlo Schrodt/Archiv

Urteil

Bundesverwaltungsgericht kippt pauschale Bettensteuer

11. Juli 2012
von  

LEIPZIG. In Bingen und Trier ist die unwirksam. Das hat das in Leipzig entschieden. Der Grund: Die Satzungen trennen nicht zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen. Laut Gericht ist eine Abgabe für Geschäftsreisende verfassungswidrig, für Touristen aber erlaubt.

„Das ist erstmal ein riesiger Erfolg“, betonte , Hauptgeschäftsführerin des DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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, gegenüber der AHGZ. „Das Urteil wird richtungsweisend für alle anderen Fälle sein, die noch ausstehen.“ Geklagt hatten zwei Hoteliers aus Bingen und Trier.

Generell verfassungswidrig ist die Bettensteuer nicht. Nach wie vor betrachtet das Bundesverwaltungsgericht die Kulturförderabgabe als kommunale Aufwandsteuer. Laut Gericht wird eine solche Aufwandsteuer nicht „als gleichartig mit der UmsatzsteuerVerkehrssteuer, mit der grundsätzlich jeder Ver- oder Gebrauch von Waren und Dienstleistungen belastet wird.
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angesehen“.

Offen ist, was das Urteil in der Praxis bedeutet und wie die Kommunen darauf reagieren. Mehr als 20 Städte bundesweit kassieren mittlerweile eine Bettensteuer, auch Citytax oder Kulturförderabgabe genannt. Dortmund beispielsweies trennt schon in seiner Satzung touristische Übernachtungen von geschäftlichen.

In Bayern gilt derzeit eine Bettensteuer grundsätzlich als verfassungswidrig, dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, weil die Stadt München Nichtzulassungsbeschwerde in Leipzig eingelegt. DEHOGA-Bayern-Präsident Ulrich Brandl kommentiert: „Ich kann jeder Kommune nur dringend empfehlen, touristisch bedingte Übernachtungen nicht durch eigens konstruierte Abgaben künstlich zu verteuern."

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Leser-Kommentare zum Artikel (1)

Peter Anton Bosch, Bad Säckingen
Peter Anton Bosch, Bad Säckingen

12.07.2012 um 23:26

Betreff: Dehoga Kompetenz

Die zunehmende Bedeutung von Urteilen macht - so denke ich - es notwendig hier bei der DEhOGA die Rechtssicherheit besser zu verankern.

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