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Kein gutes Signal: Die geplante Hygiene-Ampel ist aus Sicht des DEHOGA verfassungswidrig Foto: Colourbox

Hygiene-Ampel

DEHOGA ärgert sich über Verbraucherminister

20. September 2011

BERLIN. Das Festhalten der Verbraucherschutzminister der Länder an ihrem Vorhaben, eine einzuführen, stößt beim auf Unverständnis: „Es ist und bleibt völlig unverhältnismäßig, dass Gastronomen aufgrund einer Momentaufnahme über Monate an den Pranger gestellt werden sollen, auch wenn längst alle Mängel beseitigt sind“, kritisiert
DEHOGA-Präsident das Ergebnis der Verbraucherschutzkonferenz am vergangenen Freitag in Bremerhaven.

Immerhin sei es "bemerkenswert ", so der DEHOGA in einer Pressemitteilung, dass die Bedenken der Wirtschaftsminister der Bundesländer, die sich im Juni gegen die Farbkennzeichnung in der geplanten Form ausgesprochen hatten, Ernst genommen würden. Die Verbraucherschutzminister hatten nach ihrer Konferenz gesagt, zwecks Klärung der Differenzen eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen zu wollen.

"Vefassungswidriges Vorhaben"

An der Diskussion will sich der DEHOGA weiter beteiligen. Er drängt darauf,  dass die Vielzahl offener Fragen erst einmal beantwortet wird, bevor ein aus seiner Sicht verfassungswidriges Vorhaben auf den Weg gebracht wird.

Nicht hinnehmbar sei auch, dass nach wie vor eine stufenweise, nach Branchen sortierte Einführung der Farbkennzeichnung vorgesehen ist und dabei mit den Restaurants begonnen werden soll. Fischer: „Hier wird der Gleichbehandlungsgrundsatz mit Füßen getreten."

Es sei doch vollig unstrittig, so der Präsident weiter, dass die Ursachen der Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit – wie Dioxin, Gammelfleisch und – nicht in der Gastronomie begründet waren, sondern, dass die Gastronomen wie Endverbraucher stets die Leidtragenden gewesen seien.  hz


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