Mehrwertsteuer
DEHOGA fordert weiter ermäßigten Steuersatz für Gastro
von Raphaela Kwidzinski
BERLIN. Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... Bundesverband weist erneut darauf hin, dass er für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie weiter kämpft. Anlass sind die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung von Speisen an Imbissständen sowie bei der Pizzalieferung und beim Partyservice.
Die Benachteiligung der klassischen Gastronomie verschärfe sich weiter, so der Verband. Er fordert nach wie vor einen einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen unabhängig von der Verzehrsart und des Verzehrortes. Das Bundesfinanzministerium plant jedoch, mit Verweis auf die EuGH-Rechtsprechung, einfache, standardisierte Speisen, zum Beispiel belegte Brötchen, wie bisher mit 7 Prozent Mehrwertsteuer), ^ Umsatzsteuer.
weiter mit Mausklick... zu belegen. Für nicht-standardisierte, gegebenenfalls auch aufeinander abgestimmte Speisen soll der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent anfallen.
Eine neue Rechtslage gibt es auch für Imbissbuden: Für die Currywurst, die direkt vor Ort gegessen wurde, wurden bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer angesetzt. Bei Gästen, die ihre Currywurst mitgenommen haben, waren nur 7 Prozent fällig. Nun wurde entschieden, dass nur derjenige, der seine Currywurst vor Ort verzehrt und sich auch hinsetzt, 19 Prozent UmsatzsteuerVerkehrssteuer, mit der grundsätzlich jeder Ver- oder Gebrauch von Waren und Dienstleistungen belastet wird.
weiter mit Mausklick... zahlen muss. Wer die Currywurst im Stehen isst, für den gelten nur 7 Prozent.
„Die Gerichtsurteile und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zeigen einmal mehr, wie verwirrend und unsystematisch die Besteuerung unserer Umsätze geregelt ist“, erklärt DEHOGA-Präsident Ernst Fischer. „Wer das Essen im Gehen und Stehen oder auch Fertiggerichte mit 7 Prozent steuerlich privilegiert und die frische Zubereitung von Speisen im Restaurant mit 19 Prozent bestraft, darf sich nicht über den Verlust von Esskultur beklagen.“
Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, so Fischer weiter. „Die Widersprüche und Abgrenzungsschwierigkeiten müssen endlich beseitigt werden. Allein aus steuersystematischen Gründen ist nur ein einheitlicher reduzierter Mehrwertsteuersatz für Speisen logisch, fair und nachvollziehbar.“ Nicht nur den Gastronomen sei es schwer vermittelbar, dass die Art der Zubereitung und der Ort des Verzehrs die Höhe der Mehrwertsteuer für Speisen bestimmen. Deshalb sei dringend eine Gleichbehandlung bei der Besteuerung von Lebensmitteln geboten.



