Verhandlung
Die Bettensteuer steht in Leipzig vor Gericht
von Alexandra Leibfried
LEIPZIG. Es steht viel auf dem Spiel für die deutsche Hotellerie. Ab 10 Uhr wird die Bettensteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht mündlich verhandelt. Die Kläger sind Hoteliers aus Bingen und Trier, die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom vergangenen Mai einlegen. Dort war die Bettensteuer als rechtmäßige Abgabe eingestuft worden.
Ob heute ein Urteil gefällt wird, bleibt abzuwarten. Aber der endgültige Ausgang der VerhandlungIn eine Verhandlung sind mindestens zwei Parteien oder Personen involviert, die in der Regel einen Interessenskonflikt oder gegensätzliche Meinungen zu einem bestimmten Thema haben.
weiter mit Mausklick... wird wohl über das Schicksal aller von der Bettensteuer betroffenen Hoteliers entscheiden. „Dieses Urteil wird Signalwirkung haben“, betonte der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick...-Rechsexperte Jügen Benad gegenüber der AHGZ.
Das Gericht muss klären: Ist es rechtmäßig, dass eine kommunale SteuerFinanzielle Einnahmequelle des Staats und zugleich wichtigstes Instrument zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben.
weiter mit Mausklick... eine auf Bundesebene erlassene Steuererleichterung aushebelt? Und: Gilt die Bettensteuer bei Geschäftsreisen? Bei der Verhandlung anwesend ist außer der Thüringischen DEHOGA-Landesvertretung auch die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.



