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Recht & Steuern

Bettensteuer

Gericht pfeift Matratzenmaut zurück

Pauschale Kulturförderabgabe unwirksam / Kommunen warten schriftliches Urteil ab / Tourismusfonds als Alternative

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2012/30 vom 21. Juli 2012
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STUTTGART. München und Darmstadt kippen die , Weimar und Arzfeld wollen nachbessern. Nach dem Leipziger vom 11. Juli ist Bewegung im ganzen Land. Das hatte die Kulturförderabgabe von Bingen und Trier für unwirksam und teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Die Satzungen trennten nicht zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen.

Wie Rechtsexperten ankündigten, hat das Leipziger Urteil Signalwirkung für ganz Deutschland. In 20 Städten gab es die Bettensteuer schon, in 70 weiteren war sie im Gespräch. Hoteliers aus Bingen und Trier wollten sich nicht mit der Kulturförderabgabe abfinden und hatten geklagt. Der Bingener Oberbürgermeister Thomas Feser (CDU) verkündete noch am Abend nach der VerhandlungIn eine Verhandlung sind mindestens zwei Parteien oder Personen involviert, die in der Regel einen Interessenskonflikt oder gegensätzliche Meinungen zu einem bestimmten Thema haben.
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, die bisher abgeführten Gelder an die Hoteliers zurückzuzahlen.

Offiziell vom Tisch ist die Bettensteuer in Bingen jedoch nicht. „Die schriftliche Urteilsbegründung wird auf jeden Fall abgewartet und von der Verwaltung geprüft“, sagte Sprecherin Christiane Spierer der AHGZ. Gleiches bestätigt ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung bei der Stadt Trier. Schließlich gebe es im Urteil „mehr Kritikpunkte als nur die pauschale Steuerforderung“. Wieder ausgezahlt wird in Trier aber nicht, und es werden einige Wochen vergehen, bis der Stadtrat darüber debattiert. Glasklar sagt der Trierer Finanzexperte: „Freiwillig auf Einnahmen verzichten werden wir nicht.“

Die Stadt Köln, wo noch ein Gerichtsverfahren aussteht, ist ebenfalls im Prüfungsmodus. An der Kulturförderabgabe festhalten will die Stadt jedoch und verkündet offiziell, dass bei der Prüfung Erfahrungen aus Dortmund berücksichtigt werden sollten, das als einzige Stadt in der Bundesrepublik ausschließlich für privat veranlasste Übernachtungen die Abgabe erhebt.

Fakt ist, dass Kommunen Geld verlieren werden. In Köln schätzt die Stadt den Anteil der Geschäftsreisenden auf 60 Prozent. Auch wenn die Satzung modifiziert wird, es werden einige Millionen weniger dabei rauskommen als die von der Stadt veranschlagten 7Mio. Euro für 2012. „In den meisten Städten, wo eine Bettensteuer gilt, liegt der Anteil der Geschäftsreisenden bei mehr als 50 Prozent“, merkt DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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-Hauptgeschäftsführerin an. Zudem sei der Datenschutz ein hohes Gut. Nicht jeder Gast wolle Rechenschaft ablegen, warum er wo übernachte. „Die Unterscheidung ist nicht praktikabel“, sagt Hartges. Und: „Dem kommunalen Steuerfindungsrecht wurden richtigerweise Grenzen aufgezeigt.“

Frankfurt, wo eine Bettensteuer angedacht war und hauptsächlich Businessgäste schlafen, rückt nach dem Urteil von der Idee wieder ab. Eine Erhöhung der GewerbesteuerVon einem Gewerbebetrieb zu entrichtende Abgabe, die sich aus dem um Kürzungen verminderten und um Hinzurechnungen erhöhten Gewinn berechnet.
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ist angedacht. Die Stadt Weimar wiederum hat von Anpassung ihrer Satzung und „einer Kreuzchen-Lösung“ gesprochen.

In München wird auf eine Neuauflage der Bettensteuer-Satzung verzichtet. So ist der Weg frei für einen . „Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie“, freut sich Hotelier Conrad Mayer, der auch Kreisvorsitzender des DEHOGA Bayern ist und Initiator der Bettensteuer-Alternative. Der Fonds soll München „langfristig touristisch gut aufstellen und bittet fairerweise nicht nur Hoteliers zur Kasse“. In diesen Topf werden außer Hoteliers und Gastronomen die Stadt München sowie Einzelhändler und andere „Big Players“ insgesamt 1Mio. Euro einzahlen. Bei Hotels, so Mayer, ist eine einmalige Abgabe im Jahr von 50 Euro pro Zimmer, für Gaststätten 3 Euro pro Sitzplatz fällig. Über Investitionen in touristische Projekte wird gemeinsam abgestimmt. Ende Juli wird der Fonds offiziell gegründet.

„Sollte die Bettensteuer in der Hauptstadt eingeführt werden, hält der DEHOGA Berlin einen dicken Katalog mit Gegenargumenten bereit, um die Hoteliers bei einer eventuellen Klage zu unterstützen“, kündigt Präsident Willy Weiland gegenüber der AHGZan. Er kritisiert vor allem die Gefahr, dass die SteuerFinanzielle Einnahmequelle des Staats und zugleich wichtigstes Instrument zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben.
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letztlich in den ZimmerpreisRegulärer Preis pro Zimmer , auch Zimmerrate genannt.
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inkludiert werden muss. Da eine Erhöhung der Raten in Berlin aber aufgrund der Wettbewerbssituation nicht mehr möglich ist, sei der Leidtragende der Hotelier, so Weiland. „Es müssten rechtliche Grundlagen geschaffen werden, dass die Steuer als separater Posten auf der RechnungJede Urkunde, mit der ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber einem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird .
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ausgewiesen werden kann“, sagt er. Zudem warnt Willy Weiland bei Einführung der Bettensteuer vor einem Rückgang der Übernachtungen. Dieser sei am Beispiel von Köln schon offensichtlich geworden.

Das Leipziger Urteil ist zunächst ein Sieg für die Hotellerie. Es dürfte schwierig werden, eine modifizierte Bettensteuer in die Praxis umzusetzen. Für Hoteliers ist es aus Datenschutzgründen unzumutbar, zwischen privaten und geschäftlichen Aufenthalten zu unterscheiden. lef/sal

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