Mindestlohn
Gesetzesentwurf zum Mindestlohn im Bundestag
von Alexandra Leibfried
BERLIN. Eine große Überraschung wird es wohl nicht geben. Der Bundestag debattiert über den von SPD und Grünen eingebrachten Gesetzesentwurf zum Mindestlohn. Es gilt als unwahrscheinlich, das CDU und FDP zustimmen werden.
Der Entwurf sieht eine allgemeine flächendeckende Lohnuntergrenze von mindestens 8,50 Euro bundesweit vor. Dieser soll dort gelten, wo es keine Tarifverträge gibt oder dort, wo die Verdienste drunter liegen. Experten vermuten, dass zahlreiche Branchen ihre niedrigsten Tarifgehälter anheben müssten. Im Gastgewerbe gelten derzeit in allen Bundesländern Tarifverträge, doch nur in Baden-Württemberg liegt der Stundenlohn für die niedrigste Einkommenstufe mit 9,10 Euro über dem geforderten Mindestlohn.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler äußerte sich bereits klar: Mit der FDP sei nicht zu rechnen. Der starke Arbeitsmarkt, wie Deutschland ihn hat, sei eine klar Ansage gegen den Mindestlohn.
Bundesarbeitsministerin Ursula Von der Leyen (CDU) hingegen lässt nichts unversucht, um zu zeigen, wie wichtig ihr das Thema ist. "Jeder der arbeitet, soll davon leben können", äußerte sie eindringlich. Allerdings hatte sich Kanzerlin Angela Merkel beim Parteitag im Herbst klar gegen einen allgemeinen Mindestlohn ausgesprochen. Deshalb sind der Ministerin mit den guten Absichten die Hände gebunden. Ihre große Aufgabe ist es nun, in einer KommissionBetrag, der an Distributionspartner wie beispielsweise Reisebüros oder Reiseveranstalter für Vermittlungsleistungen gezahlt wird und in der Regel auf einem bestimmten Prozentsatz basiert .
weiter mit Mausklick... den von der Kanzlerin vorgegeben Kompromiss umzusetzen. Keine leichte Aufgabe mit einem starken CDU-Wirtschaftsflügel im Rücken, mit dem es sich Merkel nicht verscherzen will.
Die öffentliche Meinung fordert in Zeiten von Euro- und Schuldenkrise eine neue soziale Gerechtigkeit. Dem muss die Bundesregierung Folge tragen.


