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Recht & Steuern

Partyservice: Der Streit um den reduzierten Mwst-Satz geht mittendurch

Rainer Sturm/pixelio.de

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuersatz hängt von Qualität ab

2. Februar 2012

MÜNCHEN. Leistungen eines Partyservices werden mit 19 Prozent Mehrwertsteuer), ^ Umsatzsteuer.
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veranschlagt. Das hat der Bundesfinanzhofs (BFH) festgelegt. Aber: Der reduzierte Satz von 7 Prozent kann dann angewendet werden, "wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert".

Die Definition dafür lautet so: "typischerweise das Ergebnis einer einfachen, standardisierten Zubereitung, die in den meisten Fällen nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage oder in Abständen z.B. an Imbissständen abgegeben werden. Dies trifft z.B. auf Grillsteaks, Rostbratwürste oder Pommes frites zu."

Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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Bayern ist empört. "Dieses Urteil, das nur ein weiteres Mosaikstein eines Gesamtbildes vieler ähnlicher Entscheidungen ist, zeigt einmal mehr, wie scheinheilig die Debatte über gesunde Ernährung in Deutschland ist", ärgert sich , Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbades . Bietet ein CatererUnternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Institutionen oder Personen mit Speisen und Getränken an Orten zu versorgen, an denen normalerweise keine gastronomische Leistung möglich oder üblich ist .
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Pommes und ähnliches Fast FoodEssen, das in gastronomischen Betrieben für den raschen Verzehr zubereitet wird.
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, wird das Essen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz privilegiert, gibt es Hähnchenfleisch mit Fruchtspießen oder Forellenfilet, wird der Gast mit 19 Prozent bestraft.

Derzeit läuft in Brüssel eine Debatte, wobei es darum geht, die Mehrwertsteuersatz europaweit anzugleichen und reduzierte Sätze vor diesem Hintergrund grundsätzlich abzuschaffen. red/lef

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Leser-Kommentare zum Artikel (2)

Thomas Langhauser, Edenkoben
Thomas Langhauser, Edenkoben

02.02.2012 um 18:42

Betreff: Dringend 7%-MwSt.Satz für alles was wir auch mit /% einkaufen.

Mit 7% auf Alles was wir mit 7%einkaufen würde vieles vereinfachen. Krankenhaus- und Schulverpflegung. Klarheit am Imbiss und beim Partyservice. Bis das aber soweit ist, kann ich mich damit anfreunden, dass "unsere Gerichte" egal ob in unseren Restaurants oder per Partyservice im Vereinsheim, Bürgerhaus oder auch zu Hause, gleich behandelt wird.

Nägele Cornel, Kempten
Nägele Cornel, Kempten

02.02.2012 um 17:05

Betreff: Slow-Food braucht dringend den 7%-MwSt.Satz

Das sind absolut falsche Signale für die Gastronomiebranche! Wer hochwertig mit frischen Zutaten aus der Region kocht und qualifiziertes Personal für Küche und Service einsetzt, wird mit dem vollen Mehrwertsteuersatz bestraft, wer alles "schnell,schnell" und auf Convenience-Qualitätsniveau zubereitet und Außerhaus verkauft, wird mit 7% belohnt! Was soll das für eine Motivation sein, sich in Deutschland noch für gepflegte Eß- und Trinkkultur einzusetzen! Hier nochmals mein Vorschlag: Essen 7%, Getränke 19%. Damit wäre allen geholfen, und die Steuermindereinnahmen deutlich reduziert!

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