Branchenpolitik
Neues Gaststättengesetz für Hessen
WIESBADEN. Neues Gaststättengesetz für Hessen: Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Hessische Landtag das Gaststättengesetz der schwarz-gelben Landesregierung beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen sind der Wegfall der KonzessionKooperation loser oder enger Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen, mit dem Ziel, Synergieeffekte zu generieren.
weiter mit Mausklick... und das explizite Verbot sogenannter Flatrate-Partys. Veranstalter, die dagegen verstoßen, müssen mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro rechnen.
Durch das Gesetz entfällt die bisherige Gaststättenerlaubnis, die ohnehin nur noch für Betriebe galt, die Alkohol ausschenken. Im Sinne der Gewerbefreiheit wird ab sofort die Gewerbeanzeige ausreichend sein. Der Betriebsbeginn muss sechs Wochen vorher angezeigt werden. Im Falle des beabsichtigten Alkoholausschanks ist eine vorherige Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers vorgesehen.
Wie alle anderen Gewerbetreibenden auch sind Gastwirte wie bisher für die Beachtung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Bau, Lebensmittelhygiene, Jugendschutz, Arbeitsschutz oder Immissionsschutz verantwortlich.
Das Gesetz soll Gastwirten vereinfachte behördliche Verfahren bieten. So ist der Wechsel von der personen- und objektbezogenen Gaststättenerlaubnis zur rein personenbezogenen AnzeigeWerbemittel.
weiter mit Mausklick... beim Gewerbeamt geplant. Eine Genehmigung ist nicht mehr nötig, lediglich eine Ablehnung möglich. Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
weiter mit Mausklick... Hessen begrüßt diesen Schritt zu einer Liberalisierung des gastgewerblichen Marktes.
Der DEHOGA Hessen begrüßt die vorgenommene Entbürokratisierung, mahnt aber zugleich Unterstützung freiwilliger Qualifizierungen im Bereich der Mittelstandsförderung an.
Mit Wirkung der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen zum nächsten Erscheinungstermin tritt das neue Hessische Gaststättengesetz (HessGastG) in Kraft. Das für die Gastronomie wichtigste Gesetz löst das bisher geltende Bundesgaststättengesetz ab. red/brg



Manfred Weik, Schoemberg-Oberlengenhardt
30.03.2012 um 10:58
Betreff: Konzession
Hoffentlich werden diese unnötigen Kosten für Konzessionen auch bald in Baden-Württemberg abgeschafft.