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Recht & Steuern

Ärgernis: Die als Kulturförderabgabe deklarierte Bettensteuer

Bettensteuer

Noch kein Urteil zur Kölner Kuturförderabgabe

8. Juli 2011

. Der Streit um die  Zulässigkeit der sogenannten Bettensteuer  ist vor dem Verwaltungsgericht Köln nicht endgültig entschieden worden. Unabhängig vom Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens empfahlen die Richterinnen des Verwaltungsgerichts Köln während der mündlichen VerhandlungIn eine Verhandlung sind mindestens zwei Parteien oder Personen involviert, die in der Regel einen Interessenskonflikt oder gegensätzliche Meinungen zu einem bestimmten Thema haben.
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am  Mittwoch, die Satzung der Kölner Kulturförderabgabe in weiteren Verfahren auch vor dem OVG Münster und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfen zu lassen.

Nach dem des VG Köln, mit dem in den nächsten Tagen zu rechnen ist, könnten daher bis zu einer endgültigen letztinstanzlichen Entscheidung noch Jahre vergehen. Der DEHOGAAbk. für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband.
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Nordrhein fordert deshalb, die Satzung bis zu diesem Zeitpunkt auszusetzen.

Über Bedenken hinweggesetzt

Die vierstündige Verhandlung, die auf ein reges Medieninteresse stieß, verdeutlichte die komplexe und schwierige Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Erhebung der Kulturförderabgabe. Von Beginn der Diskussion um die Einführung einer nach der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes 2010 hatte der die Rechtmäßigkeit der vorgelegten Kölner Satzung stark in Zweifel gezogen und moniert, dass sich die Stadt Köln über alle in zahlreichen Rechtsgutachten geäußerten Bedenken hinwegsetzte, ohne sich mit den vorgelegten Kritikpunkten ernsthaft auseinandergesetzt zu haben.

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