Rauchverbot
Raucherräume in Hamburger Speiselokalen erlaubt
von Marcus Creutz
HAMBURG. Aufatmen bei vielen Gastronomen an der Alster: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Betreiber von Speisewirtschaften genauso abgeschlossene Raucherräume einrichten dürfen wie reine Schankwirtschaften (Az.: 1 BvL 21/11).
Das gebiete das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz, begründeten die Karlsruher Richter und kippten eine Vorschrift im Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz, die zwar Schankgaststätten, nicht aber Speisegaststätten die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen erlaubte.
Die unterschiedliche Behandlung lasse sich auch nicht durch Gründe des Gesundheitsschutzes rechtfertigen, betonte das oberste deutsche Gericht. Im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit des Gaststättenpersonals fehle es an dem erforderlichen Zusammenhang zwischen diesem Regelungsziel und der vom Landesgesetzgeber gewählten DifferenzierungAbheben der eigenen Leistungen vom Wettbewerb, um auf diese Weise potenziellen Zielkunden ein nahezu einzigartiges und unterscheidbares Leistungsangebot zu bieten z.
weiter mit Mausklick... zwischen Speise- und Schankgaststätten.
„Denn nicht nur in Speise-, sondern auch in Schankwirtschaften sind Angestellte beschäftigt, die die Gäste in dort zulässigen Raucherräumen bedienen und hierbei den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt werden“, argumentiert das Gericht. Und mit dem Schutz der Gesundheit der nichtrauchenden Gäste könne die Ungleichbehandlung ebenfalls nicht gerechtfertigt werden. Es seien nämlich keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgebracht worden, nach denen die Verbindung von Essen und Passivrauchen zu einer besonderen Schadstoffbelastung der nichtrauchenden Gäste führe.
Maria Anna Mathis, Bregenz
21.02.2012 um 19:50
Betreff: Rauchverbot und Grundgesetz
Na endlich eine verfassungsgerichtliche Entscheidung, die der penetranten Jagd gegen Raucher und deren gesellschaftliche Ausgrenzung einen Nachdenk-Zettel verpasst. Was da in der EU abläuft, hat nichts mehr mit Toleranz zu tun.