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Recht & Steuern

 Objekt der Begierde: Bei großen Schnitzeln schaut der Fiskus genau hin Foto: Peter Smola/Pixelio.de

Recht

XXL-Schnitzel beweisen - oder für normale bezahlen

15. August 2012

LEIPZIG. Ein Schnitzelwirt kann sich nicht gegen die Einschätzung des Finanzamtes wehren, das den Erlös durch den Verkauf der Fleischlappen im Verhältnis zur eingekauften Fleischmenge nicht für glaubhaft hält und deshalb eine höhere SteuerFinanzielle Einnahmequelle des Staats und zugleich wichtigstes Instrument zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben.
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berechnet.

Behauptet nämlich der Wirt, „XXL-Schnitzel“ im Sinne seiner Kunden ausgegeben zu haben (hier angeblich 200 Gramm schwer - nicht nur 165 Gramm, wie das schätzte), kann er das jedoch nicht belegen, und liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass er die Bücher nachträglich angefertigt hat, so muss er die Steuernachforderung begleichen (hier in Höhe von insgesamt 26.000 Euro). Dass das Finanzamt ihn für seine - angeblichen - XXL-Schnitzel bestrafen wollte, hielt das Sächsische Finanzgericht für „lebensfremd“. (Sächsisches FG, 8 K 516/11). büs

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Leser-Kommentare zum Artikel (4)

André Scheres, Mönchengladbach
André Scheres, Mönchengladbach

18.08.2012 um 10:26

Betreff: Dumm gelaufen

Wenn ich XXL-Schnitzel anbiete, dann mache ich auch mindestens 1x entsprechend Reklame und schreibe es in die Speisenkarte (Speisenkarten müssen auch z.Z. 10 Jahre aufbewahrt werden) und habe entsprechende Buchungsbelege. Einfach behaupten ist nicht, erst recht gegenüber dem Finanzamt.

Sylvia Miller, Herne
Sylvia Miller, Herne

17.08.2012 um 10:59

Betreff: Manche sind eben doch gleicher

Die deutschen Behörden zeigen sich gegenüber den Gastronomen mehr als gründlich.
Das die Behörden auch anders können zeigen sie bei der Tolerierung der Schwarzgastronomie
Hier werde ansonsten gründlich Beamte auf ein mal Blind und Taub schwarzgastronomie.weebly.com

Klaus Dieter Land, Solingen
Klaus Dieter Land, Solingen

16.08.2012 um 18:20

Betreff: Kein Grund zur Panik

Leider ist die Urteilsbegründung nicht zu finden. Das Urteil überrascht mich nicht, denn wie zu lesen ist geht es um den Beweis das die Schnitzel 200 Gr. schwer waren was der Wirt nicht belegen konnte und offenbar die Bücher auch angezweifelt wurden.
Ich denke es besteht kein Grund allgemein in Panik zu verfallen. Es gibt ja auch die Möglichkeit die Schnitzel in der Speisenkarte mit einer Gewichtsangabe zu versehen.

Sophie Counil, Höchst
Sophie Counil, Höchst

16.08.2012 um 17:21

Betreff: Stoppt den Bürokratenwahnsinn!

Soll der Koch vielleicht jedes einzelne Schnitzel abwiegen und das Gewicht protokollieren?

Der Kollege kann einem nur Leid tun. Hilfe bei offensichtlicher Willkür durch das Finanzamt gibt es nämlich keine.

Die Herren Beamten sind die waren Richter...

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