Recht
XXL-Schnitzel beweisen - oder für normale bezahlen
LEIPZIG. Ein Schnitzelwirt kann sich nicht gegen die Einschätzung des Finanzamtes wehren, das den Erlös durch den Verkauf der Fleischlappen im Verhältnis zur eingekauften Fleischmenge nicht für glaubhaft hält und deshalb eine höhere SteuerFinanzielle Einnahmequelle des Staats und zugleich wichtigstes Instrument zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben.
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Behauptet nämlich der Wirt, „XXL-Schnitzel“ im Sinne seiner Kunden ausgegeben zu haben (hier angeblich 200 Gramm schwer - nicht nur 165 Gramm, wie das Finanzamt schätzte), kann er das jedoch nicht belegen, und liegt vielmehr der Verdacht nahe, dass er die Bücher nachträglich angefertigt hat, so muss er die Steuernachforderung begleichen (hier in Höhe von insgesamt 26.000 Euro). Dass das Finanzamt ihn für seine - angeblichen - XXL-Schnitzel bestrafen wollte, hielt das Sächsische Finanzgericht für „lebensfremd“. (Sächsisches FG, 8 K 516/11). büs




André Scheres, Mönchengladbach
18.08.2012 um 10:26
Betreff: Dumm gelaufen
Wenn ich XXL-Schnitzel anbiete, dann mache ich auch mindestens 1x entsprechend Reklame und schreibe es in die Speisenkarte (Speisenkarten müssen auch z.Z. 10 Jahre aufbewahrt werden) und habe entsprechende Buchungsbelege. Einfach behaupten ist nicht, erst recht gegenüber dem Finanzamt.