Begriffserklärung “Abschluss”:
Bezeichnung für die letzte Stufe im Verkaufsprozess. Hier bringt der Verhandlungsführer eine Verhandlung zum Abschluss und erhält vom Kunden eine Vertragsunterschrift oder übereinstimmende mündliche Willenserklärung.
Bezeichnung für die letzte Stufe im Verkaufsprozess. Hier bringt der Verhandlungsführer eine Verhandlung zum Abschluss und erhält vom Kunden eine Vertragsunterschrift oder übereinstimmende mündliche Willenserklärung.