Begriffserklärung “Akkordlohn”:
Form der Entlohnung nach Maßgabe der tatsächlich erbrachten Leistung, z.B. nach Anzahl produzierter Einheiten.
Der Akkordlohn ist ein Zuschlag auf einen tariflich vereinbarten Mindestlohn, den alle Mitarbeiter gleichermaßen erhalten. Wichtiges Element bei der Berechnung eines Akkordlohns ist die Vorgabezeit. Nicht alle Tätigkeiten sind jedoch akkordfähig. Voraussetzung ist ein im Voraus bekannter Ablauf der Tätigkeit sowie sich regelmäßig wiederholende Tätigkeiten. Vor allem aber muss der Arbeitnehmer die Menge der produzierten Einheiten durch sein eigenes Verhalten beeinflussen können.