AHGZ - Das Fachportal für Hotellerie und Gastronomie

Fachbegriffe von A bis Z

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Begriffserklärung “Allgemeine Geschäftsbedingungen”:

Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei vorformuliert auferlegt. Derjenige, der die AGB vorgibt, ist der Verwender, wenn er in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Das AGB-Gesetz schützt den Kunden, insbesondere den Endverbraucher, nicht etwa den Verwender. Das AGB-Gesetz formuliert nicht, was in den AGB stehen kann, sondern nur, was nicht in den AGB enthalten sein darf. Ob eine AGB-Formulierung tatsächlich rechtmäßig ist, zeigt sich in aller Regel erst, wenn erfolglos dagegen prozessiert wurde. Die Einbeziehung der AGB erfolgt im Gastgewerbe regelmäßig dadurch, dass bereits mit der Angebotserstellung auch die AGB als Teil des Angebots übergeben werden. Darüber hinaus können sie durch gut sichtbaren Aushang, der vor der eigentlichen Leistungserbringung für den Gast wahrnehmbar sein muss, zum Gegenstand des Vertrags werden. Nicht ausreichend wäre z. B., die AGB im Hotelzimmer auszulegen, da der Gast beim Betreten des Hotelzimmers in der Regel schon den Beherbergungsvertrag abgeschlossen hat. Missbräuchlich sind beispielsweise Klauseln, die darauf abzielen oder zur Folge haben,

Allgemeine Geschäftsbedingungen

dass die gesetzliche Haftung des Verwenders ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, wenn der Verbraucher wegen einer Unterlassung oder einer Handlung des Verwenders sein Leben verliert oder einen Körperschaden erleidet

dass die Ansprüche des Verbrauchers gegen den Verwender ausgeschlossen oder ungebührlich eingeschränkt werden. Dies betrifft auch das Recht des Verbrauchers, seine Verbindlichkeiten mit Forderungen gegen den Unternehmer aufzurechnen

dass der Verbraucher eine verbindliche Verpflichtung eingeht, während der Unternehmer seine Leistung von Bedingungen abhängig macht, deren Eintritt nur an ihm selbst liegen

dass es dem Unternehmer auch dann gestattet wird, Beträge, die der Verbraucher bezahlt hat, einzubehalten, wenn dieser darauf verzichtet, den Vertrag zu erfüllen oder überhaupt abzuschließen

dass dem Verbraucher ein unverhältnismäßig hoher Entschädigungsbetrag abgefordert werden kann, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt

dass dem Unternehmer das Recht eingeräumt wird, nach freiem Ermessen den Vertrag zu kündigen, ohne dass dem Verbraucher das gleiche Recht eingeräumt wird.


Abkürzung

  • AGB

Übersetzung von “Allgemeine Geschäftsbedingungen” ins Englische

  • terms and conditions

Literatur zu “Allgemeine Geschäftsbedingungen”

  • Gabler Wirtschaftslexikon (2005)
  • Schierenbeck, H. (2003)
  • Wöhe, G./ Döring, U. (2005)
Anzeige