Begriffserklärung “Anlageverzeichnis”:
Verzeichnis über bewegliche Sachen, die im Unternehmen zu erfassen sind es müssen auch solche Gegenstände registriert werden, die aus Drittmitteln, durch Schenkungen oder Spenden erworben wurden.
Verzeichnis über bewegliche Sachen, die im Unternehmen zu erfassen sind es müssen auch solche Gegenstände registriert werden, die aus Drittmitteln, durch Schenkungen oder Spenden erworben wurden.