Begriffserklärung “Auswahlverfahren, zufälliges”:
Begriff aus der Statistik, der von der Prämisse ausgeht, dass jedes Element der Grundgesamtheit mit derselben Wahrscheinlichkeit in die Strichprobe aufzunehmen ist. Nicht zufällig ist z. B. die Befragung von "zufällig vorbeikommenden"Personen auf der Straße. Bei den zufälligen Auswahlverfahren unterscheidet man