Recht
Krank feiern wird schwieriger
Landesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf gelben Schein schon am ersten Krankheitstag fordern
Das Landesarbeitsgericht Köln hat ein für Arbeitgeber wegweisendes Urteil zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefällt: Bekanntlich müssen Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig erkranken, spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. So steht es im Entgeltfortzahlungsgesetz. Dort heißt es aber auch, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, die Bescheinigung des Arztes schon früher zu verlangen. Unter Arbeitsrechtsexperten war bislang umstritten, ob der Arbeitgeber für die kürzere Vorlagefrist einen Grund nennen muss. Die Kölner Landesarbeitsrichter halten das nicht für erforderlich (Az.: Az.: 3 Sa 597/11).
In dem vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin an einem Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah das als sachlich ungerechtfertigt an. Die Aufforderung des Arbeitgebers, den gelben Schein künftig schon am ersten Tag vorzulegen, bedarf nach Ansicht des Gerichts weder einer Begründung noch eines Sachverhalts, der Anlass für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Arbeitnehmers gibt. Das folgern die Richter aus dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes. Im konkreten Fall mißfiel dem Gericht zudem das Verhalten der Mitarbeiterin. In einer E-Mail hatte sie dem Betriebsarzt berichtet, dass sie anfange, auf Signale ihres Körpers intensiver zu hören und sich hin und wieder „den Anfeindungen durch Auszeiten“ entziehen wolle. Das Gericht zeigte daraufhin Verständnis für den Arbeitgeber, der in einer solchen Situation nicht willkürlich oder rechtsmißbräuchlich handele, wenn er die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlange. Marcus Creutz



Frauke Zawada, Essen
18.09.2012 um 12:14
Betreff: ja aber....
Es ist schwierig, da einen vernünftigen Weg zu finden, der allen gerecht wird. Verschärft man die Regeln, hat man die Faullenzer erwischt und überfährt die ehrlichen Mitarbeiter, die sich nicht mehr trauen, überhaupt noch einen Krankenschein zu nehmen und lieber mit Fieber zur Arbeit gehen. Das kann es auf keinen Fall sein. Auf der anderen Seite sehe ich es immer wieder, das der Krankenschein als gelber Urlaub mißbraucht wird ( ein Lehrling im 2. Lehrjahr hatte innerhalb eines Kalenderjahres 9 (!)Krankenscheine mit mindestens jedes mal 14 Tagen!!!)Das ist natürlich unfair gegenüber dem Arbeitgeber und den Kollegen. Da wird es kniffelig, eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird. Ob die gesetzlichen Vorlagen dies hergeben, weiß ich nicht, aber es wäre eine Alternative, das ein Arbeitnehmer ab dem 4. Krankenschein pro Kalenderjahr sofort oder auf Wunsch des Arbeitgebers sofort zum Betriebsarzt oder Amtsarzt muß. Zumindest hat das bei besagtem Lehrling geholfen, sie hatte danach weniger Krankenscheine. www.smart-pal.de