Karriere-Serie Teil 5
Outplacement als Chance bei Kündigung
STUTTGART. Als Hotel-Fachkraft Doris Scheller an diesem Morgen zu ihrem Chef gebeten wird, schwant ihr Böses. Und ihre schlimmsten Befürchtungen werden kurz darauf wahr. „Frau Scheller“, sagt ihr Chef und hebt bedauernd die Schultern, „wir müssen Ihnen leider betriebsbedingt kündigen.“ Das Damoklesschwert der Entlassung schwebte schon eine Weile über ihr. Schließlich wurden durch die Fusion ihres Hotels mit dem Marktführer der Branche völlig neue Strukturen geschaffen. Doris Scheller ist wie gelähmt: „Was nun? Wie geht es weiter?“
Entlassungen können überall und natürlich auch in der Hotel- und Gastronomie-Branche passieren. Eine Garantie auf einen lebenslangen Arbeitsplatz kann heute niemand mehr haben. Dennoch fühlen sich die Betroffenen in dieser Situation oft hilflos und alleine gelassen. Denn: Der Verlust des Arbeitsplatzes bedroht die elementare Grundlage der eigenen Existenz. Kündigungen verletzen das Selbstwertgefühl der betroffenen Personen immens. Rachegedanken nach dem Motto „Die werden sich noch umschauen, wenn Sie ohne mich auskommen müssen“ sind verständlich aber wenig produktiv. Ratsam ist jedoch sich eine solide Ausgangsbasis für die anstehende Verhandlung zu schaffen.
Beratung bei Entlassung
Folgende Punkte sind wichtig: Die Restlaufzeit des Arbeitsvertrages, das Arbeitszeugnis, die Auszahlung aus der betrieblichen Altersversorgung sowie die Höhe der Abfindung. Grundsätzlich ist eine qualifizierte Beratung während dieser schwierigen Phase eine wichtige Hilfe. Die meisten Arbeitgeber haben gerade bei betriebsbedingten Kündigungen Interesse daran, sich gütlich und sozial verträglich von ihren Mitarbeitern zu trennen. Schließlich möchte man eine demotivierende Wirkung auf die bleibenden Mitarbeiter vermeiden und einen Image-Schaden in der Öffentlichkeit möglichst gering halten. In der Regel unterstützen die Unternehmen daher ihren scheidenden Mitarbeitern den Weg aus dem Unternehmen durch Abfindungszahlungen. Für deutsche Durchschnittsbürger liegen diese in der Regel bei einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Allerdings bieten immer mehr Unternehmen den betroffenen Mitarbeitern auch Unterstützung durch Outplacement-Programme an.

