Finanzen
So steigen die Beiträge zur Sozialversicherung 2010
BERLIN. Ab Januar 2010 wird, wie stets zum Jahreswechsel, die Sozialversicherung teurer. Das geht auf die Anhebung der so genannten Beitragsbemessungsgrenzen zurück, aus denen sich die Höchstbeiträge zu den vier Sozialversicherungszweigen ergeben.
Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 5.400 Euro auf 5.500 Euro im Monat, im Osten von 4.550 Euro auf 4.650 Euro, in der Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sie sich bundeseinheitlich von 3.675 Euro auf 3.750 Euro im Monat.
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung wird wie bisher 19,9 Prozent betragen, der zur Arbeitslosenversicherung ebenfalls unverändert 2,8 Prozent. In der Krankenversicherung gilt für alle Krankenkassen ein Beitragssatz von 14,9 Prozent (14 % teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer/Rentenversicherung und Rentner - 0,9 % tragen allein die Arbeitnehmer/Rentner. In der Pflegeversicherung gibt es zwei Beitragssätze: Im „Normalfall" beträgt er unverändert 1,95 Prozent (den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen); „Kinderlose" müssen 0,25 Prozent zusätzlich berappen. Rentner zahlen den Gesamtbeitrag in Höhe von 1,95 beziehungsweise 2,20 Prozent der Rente allein.
Daraus ergeben sich ab 2010 diese bis zu 35,46 Euro monatlich angehobenen Höchstbeiträge in der Rentenversicherung 1.094,50 Euro statt 1.074,60 Euro im Monat (Ost: 925,35 € statt 905,45 €). Für die Arbeitslosenversicherung ergibt sich eine Summe von 154,00 Euro statt 151,20 Euro monatlich (Ost: 130,20 € statt 127,40 €).
Die Krankenversicherung steigt dann von 547,58 Euro auf 558,76 Euro monatlich. Davon tragen Arbeitnehmer beziehungsweise Rentner 33,76 Euro allein, den Rest (525,00 €) teilen sich Arbeitgeber/Rentenversicherer und Arbeitnehmer/Rentner. Für die Pflegeversicherung fallen 73,14 Euro statt 71,66 Euro im Monat plus gegebenenfalls 9,38 Euro statt 9,20 Euro für „Kinderlose" an.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 4.050,00 Euro auf 4.162,50 Euro pro Monat = 49.950 Euro im Jahr, regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) inklusive. Für diejenigen, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, beträgt der Grenzwert statt 3.675 Euro nun 3.750 Euro (= 45.000 € im Jahr).
Ehepartner und Kinder von gesetzlich Krankenversicherten bleiben bis zu eigenen Einkünften von 365 Euro (statt: 360 Euro) im Monat kostenfrei mitversichert; für geringfügig beschäftigte Angehörige gilt ein Grenzwert von 400 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Alters- sowie Erwerbsminderungsrentner bleibt bei 400 Euro. red


