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Verschärfte Kontrollen beim „Apfelsaftgesetz“

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2005/38 vom 24. September 2005

BERLIN Die Gesundheitsministerien der Bundesländer haben angekündigt, in den nächsten Monaten die Einhaltung des so genannten „Apfelsaftgesetzes“ in der Gastronomie verschärft zu überprüfen. Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf demnach nicht teurer sein, als das billigste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich muss auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter erfolgen.


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