Genfood bleibt ein rotes Tuch
STUTTGART Gen-Mais, Gen-Soja, Gen-Gerste – die Liste erbmaterialveränderter Lebensmittel wächst kontinuierlich. Auch in der Gastronomie werden die veränderten Lebensmittel eingesetzt: Zu Öl verarbeitet finden sie sich im Salatdressing oder in Pfanne oder Fritteuse wieder oder sie werden einfach an Tiere verfüttert.
Bei deutschen Verbrauchern stehen gentechnisch veränderte Lebensmittel indes nicht besonders hoch im Kurs. 44 Prozent lehnen solche Produkte strikt ab, stellte die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) fest. Insbesondere außer Haus reagieren Verbraucher empfindlich auf den Einsatz solcher Produkte. 70 Prozent wollen im Restaurant kein Genfood auf dem Teller haben, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Der Einsatz der Gentechnik bei Lebensmitteln wird von vielen Verbrauchern mit Vorbehalt betrachtet“, sagt Birgit Kopera vom Food-Lieferanten Dr. Oetker. Schließlich ist es manchen Konsumenten suspekt, dass sich plötzlich Mottengene in Äpfeln oder Kuh-Gene in Sojabohnen befinden sollen.
Manche Zulieferer in der Gastronomiebranche haben auf die Verbraucherzweifel reagiert. So versichert etwa Dr. Oetker, für seine Produkte nur konventionelle Rohwaren einzukaufen. Das Unternehmen setze keine gentechnisch modifizierten Organismen oder gentechnisch modifizierte Produkte im Sinne der EU-Verordnung ein und beabsichtige auch nicht, dies zu tun, so Kopera.
mit Spielräumen
Der Gastronomie-Zulieferer Service-Bund hingegen verwendet bei der Zubereitung seiner Convenience-Produkte Öl aus genetisch verändertem Soja. Dies sei selbstverständlich explizit ausgewiesen, so das Unternehmen.
Denn das ist seit dem 18. April 2004 Pflicht. Seither gilt die neue Kennzeichnungsverordnung, die vorschreibt, dass auf Lebensmittelzutaten aus gentechnisch veränderten Organismen wie Soja, Mais oder Raps ausdrücklich hingewiesen werden muss. Zuvor waren Lebensmittel nur zu kennzeichnen, wenn die manipulierte Erbsubstanz im Endprodukt nachweisbar war.
Doch die Regelung lässt auch einige Spielräume. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind nämlich Fleisch, Eier und Milchprodukte von Tieren, die mit Gen-Futtermitteln gefüttert wurden, und mit Hilfe genetisch veränderter Bakterien hergestellte Produktzusätze. Doch wegen des zunehmenden Drucks der Verbraucher verzichten etwa Wiesenhof, die Molkerei Andechser, Emmi und Unilever Foodsolutions bereits auf die Fütterung mit verändertem Futter.
Auch genetisch veränderte Enzyme, Zusatzstoffe und Aromen müssen nicht extra ausgewiesen werden, weil sie rechtlich nicht als Lebensmittel gelten. Ebenfalls ausgenommen sind Verunreinigungen mit genetisch verändertem Material, wenn dieses unter 0,9 Gewichtsprozent liegt und zufällig oder technisch unvermeidbar ist.
Die Kennzeichnungspflicht gilt dabei nicht nur für Hersteller der Produkte. Auch in der Gastronomie muss ausgewiesen werden, in welchen Gerichten genetisch veränderte Zutaten stecken. Diese Angaben dürfen per Fußnote in der Speisekarte erfolgen und müssen auf das verwendete Produkt hinweisen. Gastronomen, die dies unterlassen, riskieren eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.
wollen Zeichen setzen
Um in der Gastronomie langfristig das Bewusstsein für gute Qualität zu schärfen, kommen aber nun auch erste Impulse aus der ökologischen Lebensmittelindustrie. So hat die Brauerei „Neumarkter Lammsbräu“ zehn Argumente gegen Gentechnik aufgestellt. Inhaber Franz Ehrnsperger: „Genetische Eingriffe lassen sich nicht kontrollieren, die Folgen für Mensch und Natur sind letztlich nicht abschätzbar.“
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