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Bier-Urteil: Kloster Andechs bekommt Schadenersatz
MÜNCHEN/ANDECHS Das Landgericht München I hat dem Kloster Andechs das alleinige Recht an der Marke „Der Andechser“ und dem Namen „Kloster Andechs Gastronomie“ zugesprochen. Der ehemalige Geschäftspartner, ein Ulmer Franchisesystem, muss Schadenersatz leisten. „Damit wird die Markenidentität des Klosters und seiner Produktpalette geschützt“, so Andechs-Sprecher Martin Glaab gegenüber der AHGZ. beh