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Bier-Urteil: Kloster Andechs bekommt Schadenersatz

aus: AHGZ-Druckausgabe Nr. 2006/18 vom 6. Mai 2006

MÜNCHEN/ANDECHS Das Landgericht München I hat dem Kloster das alleinige Recht an der Marke „Der Andechser“ und dem Namen „Kloster Andechs Gastronomie“ zugesprochen. Der ehemalige Geschäftspartner, ein Ulmer Franchisesystem, muss Schadenersatz leisten. „Damit wird die Markenidentität des Klosters und seiner Produktpalette geschützt“, so Andechs-Sprecher Martin Glaab gegenüber der AHGZ. beh


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