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Ein Gesetz für alle
Föderalismusreform: DEHOGA Bundesverband wehrt sich gegen Zersplitterung des Gaststättenrechts
STUTTGART/BERLIN Nach heftigen Turbulenzen im vergangenen Jahr stehen die Zeichen im Gaststättenrecht jetzt auf Sturm: Im Zuge der Föderalismusreform könnte die Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer übergehen. Die Folge wäre eine Zersplitterung in 16 verschiedene Regelungen – ein großes Problem vor allem für überregional operierende gastgewerbliche Betriebe.
Deshalb lehnt der DEHOGA diesen Schritt vehement ab und fordert ein neu gestaltetes, aber bundeseinheitliches Gesetz. Eine Vorentscheidung könnte am 31. Mai dieses Jahres fallen, wenn die erste Anhörung in Berlin stattfindet. Bis auf weiteres gilt das alte Gaststättengesetz, dessen Änderung im Juli 2005 eine vom Gastgewerbe als Wettbewerbsverzerrung kritisierte Liberalisierung gebracht hatte.
„Es macht überhaupt keinen Sinn, das Gaststättenrecht an die Länder abzugeben“, betont DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Nicht nur, weil wir einen Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen befürchten, sondern auch, weil die Kommunen dann ganz andere Begehrlichkeiten zeigen werden.“ Denn: Wenn die Erlaubnispflicht gestrichen würde, müssten die Stadtkämmerer bundesweit auf 80 Mio. Euro Konzessionsgebühren verzichten, so die Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums.
In der Tat wäre es vor allem für Hotel- und Restaurantketten ein Problem, wenn durch die Föderalismusreform jedes Bundesland bestimmen könnte, welche personen- und raumbezogenen Voraussetzungen zum Führen eines gastgewerblichen Betriebes zu erfüllen sind. Ein zusätzlicher Aufwand für Bürokratie und Verwaltung käme auf die Unternehmen zu. Auf allen DEHOGA-Ebenen ist man sich einig, dass das nicht der richtige Weg sein kann. Hartges: „Wir haben jetzt ein einheitliches Meinungsbild aller Landesverbände vorliegen, das besagt: Es soll bei einem Bundesgesetz bleiben.“
Dabei war man nach Aussage der DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin einer beinahe idealen Lösung schon ziemlich nahe. Nach einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 13. Dezember 2005 sollte das Gaststättengesetz bekanntlich abgeschafft und die Regelung in die Gewerbeordnung überführt werden. Zwar wurde der Vorstoß in der Branche kontrovers diskutiert und mancher wollte schon den Wegfall des so genannten „Frikadellen-Abiturs“ beklagen. Doch die Position des DEHOGA zu dem Vorschlag aus dem Haus von Minister Michael Glos ist eindeutig: „Der Glos-Vorschlag ging in die richtige Richtung“, erklärt Hartges, „auch wenn nicht alle Forderungen der Branche erfüllt worden wären.“
Nicht erfüllt wäre die schon seit Jahren erhobene Forderung nach einem Sachkundenachweis.
Diese ist laut Ingrid Hartges verfassungsrechtlich derzeit aber ohnehin nicht durchsetzbar. Die Vorteile des Entwurfs wären aus Verbandssicht: Es fielen für alle die Konzessionsgebühren weg, und auch die Betriebsnachfolge wäre durch die Trennung der persönlichen und baurechtlichen (räumlichen) Anforderungen deutlich erleichtert. Bei einem Betreiberwechsel würde nur noch eine personengebundene Anmeldung verlangt. Die baurechtliche Prüfung hätte Bestandskraft. Der Wegfall des „Frikadellen-Abiturs“ wäre laut DEHOGA „kein Qualitätsverlust für die Branche“, da der Kurs nicht mit einer Prüfung verbunden sei. Doch der Glos-Entwurf wurde erst einmal gestoppt. Erst sollen die Ergebnisse der Föderalismusreform abgewartet werden. Das derzeit noch gültige Gesetz jedenfalls hält Ingrid Hartges für überarbeitungsbedürftig. „Man will weg von der Erlaubnispflicht“, sagt sie. „Es soll eine nachgeschaltete Überprüfung geben. Schließlich ist auch heute die Praxis die, dass selten eine Konzession verweigert wird, meist wird die Konzession bei laufendem Betrieb, im Fall einer Beanstandung entzogen. Und da muss man sich fragen: Wofür braucht man eine Erlaubnispflicht, die nur mit Kosten verbunden ist. Denn gerade in der Phase der Existenzgründung braucht man doch wirklich jeden Euro.“
Ob es auch künftig ein bundeseinheitliches Gaststättengesetz geben wird, hängt davon ab, ob die Länder ihren Anspruch im Rahmen der Föderalismusreform durchsetzen können. Der DEHOGA wird sich mit allen Landesverbänden vehement für die Beibehaltung der Bundeszuständigkeit beim Gaststättenrecht einsetzen und hat dazu ein Positionspapier erarbeitet. Wie sind die Aussichten auf Erfolg? „Es wird sehr schwierig werden, aber es ist nicht chancenlos,“ gibt sich Ingrid Hartges optimistisch.
