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Europäischer Gerichtshof verhandelt über "Bayerisches Bier"

10. Juni 2010

LUXEMBURG/MÜNCHEN. Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich heute mit der Bezeichnung "Bayerisches Bier". Der Bayerische Brauerbund hofft darauf, dass der Titel "Bayerisches Bier" auf EU-Ebene als "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) etabliert wird.

Nach einem Urteil des EuGH von Juli 2009 zur Rechtmäßigkeit der Eintragung der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als g.g.A. hatte der Bundesgerichtshof (BHG) einen Rechtstreit zwischen dem Bayerischen Brauerbund und der Bavaria Brauerei an den EuGH weitergegeben. Es geht dabei vor um die in Deutschland geschützte Marke „Bavaria Holland Beer“.

Eine solche Marke könne zu einer Irreführung der Verbrauchers sowohl über die Herkunft als auch die Qualität des Bieres führen, so die Maxime des Bayerischen Brauerbund. Der Verband hat schlägt vor, die die Marke der Bavaria Brauerei beim deutschen Patent- und Markenamt zu löschen.

In diesem, zweiten aus Deutschland kommenden Verfahren vor den EuGH, wird der Generalanwalt am 16. September 2010 seine Schlußanträge stellen. In diesen Schlußanträgen wird er dem EuGH Vorschläge zur Beantwortung der Rechtsfragen des BGH unterbreiten. Das Urteil des EuGH wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2011 ergehen. red

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